Förderungen Salzburg
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich. die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein, Bestehende Heizkessel bzw. Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Land Salzburg:
- 5.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
- Die Förderung ist auf maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Bund:
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Die Fördersumme aus Landes- & Bundesförderung ist auf maximal 75 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Hinweis
Im Zuge der „Sanierungsförderung“ kann eine höhere Fördersumme generiert werden (Förderung voraussichtlich 9.000 €).
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) Wird in Salzburg kostenlos vom Land angeboten https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energieberatung / Tel. 0662 8042 3151
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Bundesförderung
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
Antragstellung der Landesförderung
Die Antragstellung erfolgt nach dem Erhalt der Bundesförderung. Anträge können bis zu 12 Monate im Nachhinein, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Schreibens betreffend Auszahlungsinformationen der KPC, beantragt werden. Antragstellung online unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Salzburg:
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Auszahlungsschreiben der KPC
• Endabrechnungsformular der Bundesförderung
• Fotos der Hauptkomponenten der neu errichteten Anlage
Förderübersicht als PDF herunterladen
Sie haben noch Fragen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Einfach kontaktieren.
Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.