Förderungen Steiermark
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund (Die Fördersumme ist mit maximal 75 % der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Land Steiermark (Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Investitionskosten begrenzt):
- 1.000 € bei dem Austausch einer fossilen Anlage (Kohle, Koks, Erdöl, Flüssiggas sowie Stromheizungen)
Fördervoraussetzungen
- maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
Hinweis
Im Zuge der „kleinen Sanierung“ kann eine höhere Fördersumme generiert werden (Förderung voraussichtlich 5.000 - 6.000 €).
Als zweite notwendige Sanierungsmaßnahme kann z. B. die Geschossdecke gedämmt werden.
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber heizen"-Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten.
Diese Kosten werden nach der Umsetzung des Heizungstausches refundiert.
https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
Telefonnummer zur telefonischen Terminvereinbarung: 0316/877 -3955
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Landesförderung
Förderungsantrag: Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/
Sie erhalten Ihre Antragsnummer und Ihren Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per Mail. Innerhalb von 12 Monaten muss die Fertigstellungsmeldung eingehen.
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
• vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
• ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift
• Energieausweis od. Bestätigung Energieberatung
• Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie
• Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
• Übergabeprotokoll der erfolgreichen Inbetriebnahme in Kopie
• Nachweis zur Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
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Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.