Förderungen Tirol
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund (Fördersumme ist mit maximal 75 % der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Land Tirol:
- 8.500 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten) oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
- 3.000 € Bonus "klimafreundliches Heizen" (Austausch alter Heizungsanlagen auf fossiler Brennstoffbasis)
*Annahme: Umstellung kostet gesamt 34.000 €
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 40 °C
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) Wird in Tirol kostengünstig vom Land angeboten https://www.tirol.gv.at/presse/energie-sparen/beratungsangebote/
Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur.
Antragstellung der Landesförderung nach der Inbetriebnahme unter https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/foerderungsabwicklung-so-kommen-sie-zur-foerderung/
(online oder mittels Formular)
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Tirol:
Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular zu bestätigen.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Einfach kontaktieren.
Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.