Förderinfo Vorarlberg

Landesförderung Vorarlberg und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung

WAS wird gefördert:

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Die Beheizung des gesamten Wohnobjektes muss ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen.

 

WER wird gefördert:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)

 

WIE wird gefördert:

Land Vorarlberg:

  • 2.000 € Basisförderung
  • 2.000 € bei Austausch von Öl-, Gas- und Elektrodirektheizung

    Die Förderung ist mit maximal 30 % bzw. beim Austausch fossiler Heizsystem und Elektrodirekteizungen mit maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Bund:

  • 18.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner). Die Förderungssumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

 

Tipp: "Sauber heizen für Alle"-Förderung

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alles zur "Sauber Heizen" Förderung

Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.

 

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!

 

  1. Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  2. Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in Vorarlberg derzeit kostenlos angeboten
    https://www.energieinstitut.at/buerger/energieberatung/   |   Tel. 05572 31 202-112

  3.  Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

  4. Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  5. Antragstellung der Landesförderung
    nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach) per Post an:
    Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa),
    Fachbereich Energie und Klimaschutz, Römerstraße 15, 6900 Bregenz
    https://vorarlberg.at/-/foerderung-heizungstausch

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Vorarlberg:
    • Bestätigung der Installationsfirma (vollständig ausgefülltes Antragsformular)
    • Detaillierte Schlussrechunungen und Zahlungskopien
    • Meldebestätigung des Eigentümers
    • Baubewilligung (falls nötig)
    • Gültiger Energieausweis (falls vorhanden)
    (befristet bis 31.12.2024)

  6. Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
    • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
    • Meldezettel des Antragstellers
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

    Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.

 

Förderübersicht als PDF herunterladen 

 

Vor Beginn der Umstellung ist es empfehlenswert Kontakt mit dem Rauchfangkehrer (ev. Kaminsanierung notwendig) und der Baubehörde (Genehmigung) aufzunehmen.

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