Dem Heizen mit Pellets gehört die Zukunft!Förderungen für Pelletheizungen
in Österreich
Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Pelletsheizung?
Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Um Ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, haben Bund, Länder und auch einige Gemeinden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Das Heizen mit nachhaltigen Heizsystemen ist jetzt so attraktiv wie nie!
Übersicht Förderungen
Bundesländer
Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken.
Bundesland | Förderung |
---|---|
Burgenland | 3.500 € |
Kärnten | 6.000 € |
Niederösterreich | 0 € |
Oberösterreich | 2.900 € |
Salzburg | 5.000 € |
Steiermark | 2.500 € |
Tirol | 9.500 € |
Vorarlberg | 4.000 € |
Wien | 8.000 € |
Landesförderungen der Bundesländer in Österreich
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:
- Pelletheizungen
Beim Tausch eines fossilen Heizsystems auf eine Pelletsheizung wird die Umstellung mit einem Einmalzuschuss im Ausmaß von 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 6.000 € je Wohnung gefördert.
Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme unter folgenden Link zu stellen: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353
Hinweis: Eine Antragstellung ist auch ohne Inanspruchnahme der Bundesförderung möglich!
Voraussetzungen: Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Thermische Solaranlagen
Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage mit mind.
6 m² Bruttokollektorfläche kann ein Solarbonus in der Höhe von 1.500 € gewährt werden.
Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Solaranlagen finden Sie hier: www.solarwaerme.at
- Pelletheizungen
Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses beim Tausch auf eine Pelletsheizung in der Höhe von 5.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Ablauf:Die Antragstellung hat im Nachhinein zu erfolgen und ist ausschließlich elektronisch einzureichen: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
- Thermische Solaranlagen
Auch die Errichtung einer thermischen Solaranlage ist förderfähig: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung/thermische-solaranlagen
6.500 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten) oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung
des Bankkredites
3.000 € Bonus klimafreundliches heizen
*Annahme: Umstellung kostet gesamt 26.000 €.
Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformulars.
Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
Thermische Solaranlagen
Auch die Errichtung von thermischen Solaranlagen ist förderfähig. Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Speicherinhalt. Detaillierte Infos sind unter folgendendem Link zu finden.
- Pelletheizungen
Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Beim Austausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 2.900 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.
Ablauf:
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link.
Voraussetzungen:
Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23)
- Thermische Solaranlagen
Auch die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird gefördert. Ab einer Bruttokollektorfläche von 4 m² gibt es verschiedene Förderpauschalen.
Detaillierte Infos zu dieser Förderung finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm
Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
Ablauf: Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: Eigenheimsanierung
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Voraussetzungen: Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Sonderförderaktion 2025: Beim Tausch der fossilen Heizung werden 30% der Investitionskosten gefördert, max. jedoch 3.500 €.
Ablauf:
Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
- Pelletheizungen
Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
Für den Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas und Elektrodirektheizung) wird noch ein zusätzlicher Bonus von weiteren 2.000 € gewährt. Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt.
Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
Vorraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).
- Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. HIER sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt
- Pelletheizungen
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Anlage auf eine automatisch beschickte Pelletheizung mit 30 % der zurechenbaren Investitionskosten, jedoch maximal 2.500 €.
Ablauf: Die Antragstellung (Schritt 1) muss vor Lieferung der Anlage erfolgen. Dieser ist online unter folgenden Link zu stellen: Ökoförderung Antrag
Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) erfolgt nach Errichtung der Anlage.
Vorraussetzungen: Es muss ein max. 10 Jahre alter Energieausweis vorlegen oder eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
- Thermische Solaranlagen
Auch die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird im Rahmen der Umweltförderung gefördert. Die Förderung beträgt 300 € je m² Bruttokollektorfläche, wobei mind. 4 m² erforderlich und max. 20 m² förderfähig sind (Ein- und Zweifamilienhaus).