11.06.2018

Neuer Sanierungsscheck
für Private 2018

Regierung fördert "Raus mit Öl"

 

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung beschloss nun den neuen Sanierungsscheck. Der Tausch einer fossilen Heizanlage auf eine Pelletsheizung wird mit 30% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro Förderung gefördert.

Anders als in der Vergangenheit ist für den Erhalt der Förderung für den Heizungstausch keine umfassende Sanierung erforderlich, sondern es genügt eine Einzelbaumaßnahme: zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke oder die Dämmung der untersten Geschoßdecke oder ein Fenstertausch. Die Teilmaßnahme wird dann ebenfalls mit 30%, maximal 3.000 Euro gefördert.

Gefördert wird jedes Holzzentralheizungsgerät, die Details finden Sie hier auf: www.sanierungsscheck18.at

Die Förderung kann mit den Landesförderungen kombiniert werden, nicht jedoch mit der Förderung „Holzheizung 2018“ (diese fördert jede Heizungsumstellung unabhängig von anderen Maßnahmen bzw. des Heizwärmebedarfs mit 2.000 Euro).

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für den Sanierungsscheck 2018 werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Im Rahmen des Sanierungsschecks können (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses einen Förderungsantrag einreichen.

 

Wie verläuft der Förderungs-Prozess?

Der Sanierungsscheck kann ab dem 18. Juni 2018 beantragt werden.

Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2020 erfolgen.

Die Antragsformulare stehen ab 18.06.2018 bei den teilnehmenden Bausparkassen sowie auf www.sanierungsscheck18.at zum Download zur Verfügung. Der Förderungsantrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen an eine der im Informationsblatt genannten Bausparkassenzentralen zu übermitteln.

 

HINWEIS: Die Kosten können ab 1.1.2018 geltend gemacht werden, dh. wenn jemand zwischen 1.1.2018 und 28.5.2018 einen Kesseltausch von fossil auf Pellets gemacht hat und die Förderung „Holzheizungen 2018“ nicht bekommen hat, kann er, sofern er noch eine Einzelmaßnahme durchführen kann, doch noch eine Förderung für den Kesseltausch (und die Einzelmaßnahme) bekommen.