Förderinfo Oberösterreich

Landesförderung Oberösterreich und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung

WAS wird gefördert:

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Die Beheizung des gesamten Wohnobjektes muss ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen.

 

WER wird gefördert:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)

 

WIE wird gefördert:

Land OÖ:

  • 2.900 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner)
  • 1.000 € Zuschlag Tankentsorgungsbonus für fachgerechte Entsorgung des Tanks
  • 5.000 € Zuschlag, wenn eine stromerzeugende Heizung eingebaut wird

Die Förderungssumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Nettokosten begrenzt!

Bund:

  • 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).

Die Förderungssumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

Alle Infos zum Raus aus Gas-Bonus

Tipp:

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alles zur "Sauber Heizen" Förderung in Oberösterreich

 

Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.

 

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!

 

  1. Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  2. Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in OÖ kostenlos vom Energiesparverband angeboten - alle Infos dazu hier. Telefonnummer zur telefonischen Terminvereinbarung: 0800-205206

  3.  Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

  4. Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  5. Antragstellung der Landesförderung nach der Inbetriebnahme unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/97453.htm (online oder mittels Formular)
    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land OÖ:
    • Bestätigung der Installationsfirma (am Antrag auszufüllen durch den Installateur)
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage evtl. auch der Tankentsorgung (befristet bis 31.12.2023).

  6. Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
    • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
    • Meldezettel des Antragstellers
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

    Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.

 

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