Förderinfo Niederösterreich
WAS wird gefördert:
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich.
WER wird gefördert:
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert:
Land NÖ:
- 3.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas und Koks - mit Nachweis)
- 1.000 € bei der Umstellung von ineffizienten biogenen Brennstoffen (Festbrennstoffkessel / Allesbrenner)
Die Förderungssumme ist mit maximal 20% der anerkannten förderfähigen Nettokosten begrenzt!
Bund:
- 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Die Förderungssumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!
Tipp:
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Alles zur "Sauber Heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!
- Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur
- Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung): Die eNu führt in NÖ die Energieberatung kostenlos durch, lediglich eine Fahrtkostenpauschale ist fällig. Anmeldung unter https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung
- Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!
- Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen.
Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur - Antragstellung der Landesförderung nach der Inbetriebnahme unter https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/wbf_heizkesseltausch.html (online oder mittels Formular)
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land NÖ:
Lassen Sie die Beilage „NÖ Raus aus Öl – Bonus“ vom befugten Unternehmen ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen. Die unterfertigte Beilage scannen, zwischenspeichern und im Zuge des Online-Ansuchens hochladen. - Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.
Förderübersicht als PDF herunterladen
Vor Beginn der Umstellung ist es empfehlenswert Kontakt mit dem Rauchfangkehrer (ev. Kaminsanierung notwendig) und der Baubehörde (Genehmigung) aufzunehmen.