Staatliche Förderung für Pelletheizungen
in Deutschland
ab 2024

Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Um Ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, haben Bund, Länder und auch einige Gemeinden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Das Heizen mit nachhaltigen Heizsystemen wird auch 2024 attraktiv gefördert!

 


In wenigen Schritten zur Förderung

 

Aufgrund eines Zuständigkeitenwechsels von der BAFA zur KfW wird das Antragsverfahren grundlegend umgestellt. Der Beginn der Antragstellung wird zeitlich gestaffelt.

 Onlineregistrierung

Um einen Förderantrag stellen zu können, müssen sich sowohl Kunde als auch Fachhandwerker vorab online registrieren. Der Kunde unter meine.kfw.de (wie das funktioniert, sehen Sie hier), der Fachhandwerker einmalig unter www.fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de (hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung). Beide Portale sind seit 01. Februar 2024 freigeschalten.

Das ist Voraussetzung um dann im zweiten Schritt einen Antrag stellen zu können, was seit dem 27. Februar 2024 möglich ist. Dafür erstellt Ihr Fachhandwerker im KfW Portal eine Bestätigung zum Antrag (BzA), in der das Vorhaben beschrieben wird, für das Sie die Förderung beantragen möchten. Wie das Erstellen der BzA funktioniert, sehen Sie hier: 

 BzA Erstellung Schritt-für-Schritt

 

Danach schließen Sie mit ihm einen Lieferungs- und Leistungsvertrag ab. Darin muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung sowie eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten sein, womit der Vertrag erst bei Bewilligung der Förderung in Kraft tritt. (Eine Vorlage für die aufschiebende und auflösende Bedingung finden Sie in den FAQs des BMWK auf www.energiewechsel.de unter Punkt A.25.)

 

Förderantrag stellen

Jetzt können Sie im KfW-Portal den Förderantrag stellen. Nach Erhalt der Förderzusage können Sie das Vorhaben umsetzen. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit (Bewilligungszeitraum). Bei Bedarf können Sie nach der Förderzusage einen KfW Ergänzungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen. Die Antragsstellung ist recht übersichtlich und intuitiv gestaltet. Zur Orientierung haben wir Ihnen hier einen Musterantrag erstellt: 

Antragsstellung Schritt-für-Schritt

 


Neue Heizung installiert? So geht es weiter:

Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, bestätigt Ihr Fachhandwerker im KfW Portal die erfolgreiche Umsetzung durch die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Anschließend laden Sie mit dem Verwendungsnachweis die Abschlussrechnungen und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs hoch. Beim Klima-Geschwindigkeits- und Einkommens-Bonus sind zusätzlich Meldebescheinigung und Grundbuchauszug einzureichen. Beim Einkommens-Bonus zusätzlich auch die Einkommenssteuerbescheide für das 2. und 3. Jahr vor Antragstellung aller Personen, des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens.

 

Wie berechnen sich die Fördersätze?


Die tatsächlichen Investitionskosten werden auf Höhe der max. förderfähigen Kosten gedeckelt. Bei gemischt genutzten Gebäuden (z.B. eine Wohneinheit selbstgenutzt und eine vermietet), werden die Kosten nach aktuellem Kenntnisstand durch die Anzahl der Wohneinheiten geteilt und die Fördersätze daran berechnet. Beim Emissionsminderungs-Zuschlag reduzieren sich die geplanten Gesamtkosten um pauschal 2.500 €.

 

 

Kompliziert?
Wir machen´s einfach!

  
Mit dem neuen ÖkoFEN Förderrechner können Sie die maximale Förderung für den Heizungstausch ganz einfach mit nur wenigen Klicks berechnen!

Zum Förderrechner

Voraussetzungen für die Förderung


Bei der Installation eines Pelletkessels ist ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung zu installieren, ebenso wie ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der erzeugten Wärme. Es muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden (Verfahren A ist nur bei der Steuerförderung zulässig). Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät ist die Verbindung mit dem Internet herzustellen. Bei der Installation eines Pelletkessels ist ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung zu installieren, ebenso ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der erzeugten Wärme.

Für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus muss der Pelletkessel entweder mit Solarthermie, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen müssen so ausgelegt sein, dass sie die Trinkwassererwärmung vollständig bilanziell decken können. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599. Für Ein- und Zweifamilienhäuser können Sie sich an untenstehenden Richtwerten für ÖkoFEN Solarkollektoren orientieren. 


  Unser TIPP:
Für die Kombinationspflicht zum Erhalt des Klima-Geschwindigkeits-Bonus werden vorhandene Anlagen anerkannt, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Zur Berechnung der Mindestgröße bieten wir ÖkoFEN Fachpartnern ein praktisches Berechnungs-Tool im ÖkoFEN PartnerNET an.

 

Verpflichtende Beratung vor Einbau einer Pelletheizung

Mit dem neuen GEG hat beim geplanten Einbau von Heizungsanlagen mit festem, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff (Pellets, Öl, Gas etc.) ist eine Beratung durch einen Fachhandwerker verpflichtend vorgeschrieben.
 
Das durchgeführte Beratungsgespräch muss mit einem Formblatt bestätigt werden. Ein Musterfomular können Sie hier herunterladen:
 
Musterprotokoll Beratungsgespräch
 
 

Pellets werden auch regional gefördert!

Förderungen gibt es nicht nur vom Bund: Neben der BEG-Förderung wird in vielen Regionen das Heizen mit einer Pelletheizung auch kommunal oder länderspezifisch gefördert. Grundsätzlich können Landesförderungen mit der BEG-Förderung kumuliert werden. Sie sind dabei auf eine maximale Gesamtförderung in Höhe von 60 % der Investitionskosten gedeckelt.

Hier finden Sie einen Auszug regionaler Zuschüsse und Förderkredite von Ländern, Städten und Gemeinden:

 

Die Alternative zur BEG Förderung: Steuerförderung

 

Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung auch die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen genutzt werden. Dabei können die Investitionskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Vorteile:

 Keine Antragsstellung nötig
Keine Begrenzung der maximal förderfähigen Kosten auf 30.000  € pro Wohneinheit
Keine Anforderungen an die bestehende Heizung (z.B. auch eine 10 Jahre alte Gasheizung,
      die keinen Klima-Geschwindigkeits-Bonus erhalten würde)
Hydraulischer Abgleich auch nach vereinfachtem Verfahren A möglich
 

Der Fördersatz beträgt insgesamt 20 Prozent und wird innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen (je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr und 6 Prozent im dritten Jahr). Bei einer Investition von 35.000 € bedeutet das zum Beispiel:

 

Fördervoraussetzungen

Das Haus muss über 10 Jahre alt und selbst bewohnt sein. Die Maßnahmen werden von einem Fachbetrieb durchgeführt, der eine Handwerkerrechnung ausstellt, die per Überweisung bezahlt wird. Pelletkessel müssen einen Grenzwert von < 2,5 mg/m³ Staub einhalten. Wie bei der BEG Förderung ist ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung nötig und ein Wärmemengenzähler zu installieren. Im Gegensatz zur BEG Förderung kann der hydraulische Abgleich aber auch nach vereinfachtem Verfahren A durchgeführt werden. Der Steuerbonus wird nur gewährt, wenn die Kosten für die Sanierung nicht schon anderweitig steuerlich oder im Rahmen alternativer öffentlicher Förderungen berücksichtigt wurden.

Details dazu erfahren Sie im § 35 c des Einkommensteuergesetzes.

Darüber hinaus bieten einige Bundesländer auch zinsgünstige Darlehen. Diese Förder-Übersicht entspricht unserem aktuellen Kenntnisstand. Alle Angaben ohne Rechtsanspruch und Gewähr.

Sie kennen eine weitere regionale Fördermöglichkeit, die hier nicht aufgelistet ist?
Dann kontaktieren Sie uns gerne per Telefon unter 08204/2980-0 oder E-Mail an info@oekofen.de