Sichern Sie sich jetzt bis zu 23.500 € Förderung –
für Ihre neue Wärmepumpe oder Pelletheizung
Profitieren Sie von hohen Förderungen für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf grüne Wärme wie - Pelletheizungen oder Wärmepumpen.
Welche Förderung für welches Heizungsprojekt tatsächlich in Aussicht steht bzw. alle Informationen zum Förderablauf finden Sie hier:
Maximale Förderung für Ihr Vorhaben berechnen
Mit dem ÖkoFEN Förderrechner können Sie sich die maximale Förderung für Ihren Heizungstausch ganz einfach selbst berechnen!
Schluss mit endlosen Förder-Rätseln und unklaren Richtlinien:
Mit der Angabe einiger Eckdaten bekommen Sie in wenigen Schritten eine klare Antwort auf all Ihre Fragen rund um das Thema Förderungen für umweltfreundliche Heizungen.
Jetzt ausprobieren
In 3 Schritten zur Förderung
Onlineregistrierung
Um einen Förderantrag zu stellen, müssen sich Kund:innen und Fachhandwerker:innen vorab online registrieren:
Kund:innen: unter meine.kfw.de
Fachhandwerker:innen: unter fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de
Der Fachhandwerker:innen erstellt im KfW-Portal eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die das Vorhaben beschreibt, für das die Förderung beantragt wird.
Förderungen für Wärmepumpen
Wärmepumpen sind eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Der deutsche Staat unterstützt den Umstieg auf Wärmepumpentechnologie mit attraktiven Förderprogrammen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und BAFA-Förderungen.
Mit der GreenFOX Wärmepumpe haben Sie die Chance, sich die maximale Förderung von bis zu 23.500 Euro zu sichern.
Die wichtigsten Förderinformationen:
- Förderhöhe: Es sind Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
- Zuschüsse & Kredite: Neben Zuschüssen können auch zinsgünstige KfW-Kredite beantragt werden.
- Einkommensabhängige Boni: Zusätzliche Bonusförderungen sind für Haushalte mit geringerem Einkommen möglich.
Förderungen für Pelletheizungen
Pelletheizungen bieten eine umweltfreundliche und CO₂-neutrale Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Der Staat unterstützt den Einsatz von Pelletheizungen mit attraktiven Förderprogrammen, die einen Umstieg auf diese nachhaltige Technologie erheblich erleichtern.
Wichtige Förderprogramme:
- BAFA-Zuschüsse: Erhalten Sie bis zu 70 % Förderung für die Installation einer neuen Pelletheizung.
- KfW-Kredite: Zinsgünstige Kredite über die KfW zur Finanzierung Ihrer Anlage.
- Klimabonus: Für zusätzliche Förderungen sind Boni für besonders energieeffiziente Systeme verfügbar.
Mehr zu den Förderungen von Pelletheizungen
Heizung erneuern und nachhaltig profitieren
Die Modernisierung Ihrer Heizung ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern senkt auch Ihre Energiekosten erheblich. Mit einer modernen Pelletsheizung heizen Sie CO₂-neutral und erhalten attraktive staatliche Förderungen.
Der Wechsel ist einfacher als Sie denken – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Erfahren Sie mehr über den Wechsel zur Pelletheizung und wie Sie dabei bis zu 23.500 € Förderung erhalten:
Schritt für Schritt zur Pelletheizung
FAQs: häufige Fragen und klare Antworten
Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt online über die Seite www.bafa.de >> Energie >> Bundesförderung für effiziente Gebäude (https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem).
Da hierbei die voraussichtliche Höhe der förderfähigen Kosten sowie die zu installierende Anlage angegeben werden muss, ist es sinnvoll, vorher ein Angebot vom Heizungsbauer einzuholen. So haben Sie bei der Antragsstellung alle erforderlichen Informationen zur Hand.
In der sogenannten technischen Projektbeschreibung (TPB) wird die zu beantragende Maßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) erläutert. Diese ist nur Voraussetzung bei Förderung der Baubegleitung oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. Für einen Heizungstausch in der Sanierung oder eine Heizungsoptimierung ist die TPB nicht notwendig.
Ja, nach Erhalt des Zuwendungsbescheids besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. In dieser Zeit können Sie Änderungen am Antrag vornehmen lassen. Dies geschieht online über das BAFA Portal. Details dazu erhalten Sie in dem Zuwendungsbescheid.
Wer einen Förderantrag gestellt hat und diesen nicht mehr weiterverfolgen will (z. B. weil das Projekt ganz fallengelassen oder verschoben wird), der sollte dies der BAFA mitteilen, damit diese den Antrag nicht mehr weiterbearbeiten und auch keinen Zuwendungsbescheid (ZWB) erteilen muss. Das ist auch für den Antragsteller wichtig, wenn er den Förderantrag für die Maßnahme später in derselben oder einer geänderten Fassung erneut stellen möchte. Das Vorgehen hängt davon ab, ob der Zuwendungsbescheid (ZWB) bereits erteilt wurde oder nicht:
- Bis zum Erhalt des ZWB: Wenn noch kein ZWB erteilt wurde, ist ein unterschriebenes Schreiben vom Antragsteller ausreichend, welches unter der Vorgangsnummer online hochgeladen wird. Für Neuanträge gilt keine Sperrfrist.
- Nach Erhalt des ZWB: Wenn der ZWB bereits vorliegt, ist ein unterschriebenes Schreiben vom Antragsteller notwendig, das postalisch an die BAFA versandt wird.
Bei BEG-Anträgen aus 2021, bei denen bereits ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, gilt eine 6-monatige Sperrfrist für neue Anträge.
MAP- oder EBS-Anträge aus 2020 können ohne Sperrfrist zurückgezogen werden (siehe BAFA FAQ 3.18). Vorausgesetzt, mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
Ja, seit 01.01.2021 werden auch austauschpflichtige Kessel gefördert!
Der Ausschluss der Förderung von Wärmeerzeugern, mit denen einer Austauschpflicht nach § 72 GEG (bisher § 10 EnEV) nachgekommen wird, ist in der Förderrichtlinie 2021 nicht mehr enthalten. Es gibt also kein Höchstalter, das Ölheizungen maximal haben dürfen, um gefördert zu werden.
Grundsätzlich muss die Bestandsheizung, die ausgetauscht oder ergänzt werden soll, kein Mindestalter erreicht haben. Der Bauantrag bzw. Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung aber mindestens 5 Jahre zurückliegen. Eine Ausnahme bildet die Gasheizung. Um den Heizungstauschbonus und damit die Förderung von 20 % zu erhalten, muss diese mindestens 20 Jahre alt sein.
Falls die bestehende Anlage in der Vergangenheit gefördert wurde, muss zudem auf die Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren geachtet werden. Erfolgt ein vorzeitiger Austausch, muss ein Teil der Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Eine spätere Unterschreitung der angegebenen Kosten ist möglich, jedoch keine Überschreitung der Fördersumme.
Deswegen empfehlen wir, die Angabe der zu erwartenden Kosten großzügig aufzurunden. So ist man später auf der sicheren Seite, falls unvorhergesehene Kosten dazukommen.
Für ein und dieselbe Investitionsmaßnahme kann eine Antragstellung nur noch entweder beim BAFA oder der KfW erfolgen. Eine Kumulierung von BAFA- und KfW-Förderung ist nicht möglich.
Ja, es gibt unterschiedliche Förderprogramme. Bei einem Neubau greift das bundesweite Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Im Zuge eines Heizungstausches wird der Einbau einer Wärmepumpe über das bundesweite Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen" (BEG-EM) gefördert.