Heizen mit Pellets im neuen Heizungsgesetz GEG verankert

 

Neuerung im Gesetz: alle klimafreundlichen Energieträger werden genutzt


Die Verabschiedung des kontrovers diskutierten Gebäudeenergiegesetzes schafft nun endlich Klarheit und Sicherheit. Das ab 2024 in Kraft tretende Gesetz schreibt vor, dass alle neuen Heizungen ab 2028 einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorweisen müssen. Pellets gelten neben weiteren Alternativen wie der Wärmepumpe als wichtige Erfüllungsoption, um diesen Wert zu erreichen. Das macht deutlich, dass moderne Holzenergie und Pelletheizungen im Speziellen weiterhin wichtiger Bestandteil der Energiewende sind. Heizen mit Pellets ist also auch im von Minister Habeck verabschiedeten Heizungsgesetz weiterhin DIE Alternative - sowohl im Neubau als auch in Bestandsbauten. 

 

Wichtige Punkte der Gesetzesänderung

Pellets weiterhin Teil der Energiewende

Moderne Holzenergie und Pelletheizungen im Speziellen sind nach wie vor wichtiger Bestandteil der Energiewende und die optimale Lösung nach dem neuen Heizungsgesetz.

Die Neuerungen im Heizungsgesetz bilden es nun Schwarz auf Weiß ab: Heizen mit Pellets ist sauber, regional, klimafreundlich und: zukunftssicher.

Das Aus für Öl & Gas

Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei einem Defekt repariert werden.

Beim Austausch einer bestehenden Heizung können Sie weiterhin fossil betriebene Heizungen einbauen. Diese müssen allerdings innerhalb von 5 Jahren durch eine erneuerbare Komponente ergänzt werden.
 

Technologieoffene Erfüllungsoptionen

Um die Vorgabe eines Anteils von 65 % erneuerbare Energien zu erreichen, gelten künftig folgende Erfüllungsoptionen:

Pelletheizung

Wärmepumpe

Stromdirektheizung

Hybridheizung

Anschluss an ein Wärmenetz

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Wärmesystem für die Zukunft

Ein nachhaltiges Wärmesystem ist ein wesentlicher Beitrag für unseren Klimaschutz und unsere Zukunft. Die Gesetzesänderungen verdeutlichen einmal mehr: Der Vormarsch von Erneuerbaren Energien und das Aus fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Gas sind mehr als eingeläutet.Viele Menschen stellen sich die Frage "Auf welche Heizung soll ich in Zukunft setzen?"

 

Klimafit mit ÖkoFEN

Für ÖkoFEN ist Technologieoffenheit der beste Weg, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Dazu setzen wir auf klimafreundliche Pelletheizungen und richtig grüne Wärmepumpen, sowie auf flexible Hybridlösungen.

So heizen Sie zukunftsfit

 

"Die verbindliche Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz."

Zum Gesetzestext

Attraktive Förderungen für Ihren Heizungstausch

Aktuell wird der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Heizungen - wie Pellets/Wärmepumpe - mit bis zu 70 % gefördert. Wer in Zukunft auf Öl und Gas verzichtet, kann sich damit bis zu 23.500 € Zuschuss sichern und seine alte Heizung günstig durch grüne Wärme ersetzen. 

Alles über Förderungen

Wie viel Förderung erhalten Sie genau?


Wie viel Zuschuss sie tatsächlich von Deutschland für Ihren Umstieg auf ein umweltfreundliches Heizungssystem erhalten, können Sie sich ganz einfach
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Die häufigsten Fragen rund um das Gebäudeenergiegesetz & ihre Antworten

Nach langer Diskussion sorgt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG nun endlich für Sicherheit. Die wichtigste Änderung: die verbindliche Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen ab 2028. Was bedeutet das konkret? Wir erklären, worauf es bei einer Heizungssanierung jetzt ankommt und geben Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

 

Ab wann gilt die Einhaltung von 65 % erneuerbarer Energie?

Das neue GEG gilt ab dem 01.01.2024. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Einhaltung von 65 % erneuerbarer Enegien bereits ab 2024. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt das Verfahren wie bei einer Bestandsimmobilie. Für Bestandsgebäude gilt: Jede Gemeinde muss einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil liegt darin, ob dafür ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz oder eine individuelle Umsetzung geplant wird. Die kommunale Wärmeplanung ist für alle Kommunen verpflichtend und muss je nach Einwohnerzahl bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 vorliegen. Die verpflichtende Erfüllung von 65 % erneuerbaren Energien greift erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Wer auf eine zukunftssichere Option setzen möchte, sollte bei einem Heizungstausch bereits jetzt auf die Erfüllung der 65 % achten.

Welche Heizsysteme erfüllen die 65 % erneuerbare Energien Anforderung?

Beim Umstieg auf erneuerbare Energien haben Sie die Wahl: der Umstieg ist technologieoffen. Das heißt als Hauseigentümer können Sie frei wählen zwischen Pelletheizung, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung oder einem Anschluss an ein Wärmenetz.

Darf ich beim Kesseltausch künftig noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

Grundsätzlich ja. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten: Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 bis zum Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans installiert werden, müssen zwar noch nicht den Anteil von 65 % erneuerbare Energie erfüllen. Stattdessen müssen sie aber langfristig mit einem steigenden Anteil Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff betrieben werden (ab 2029: 15 % Anteil, ab 2035: 30 % Anteil, ab 2040: 60 % Anteil). Mit Pellets, Wärmepumpe oder einer Hybridheizung aus beidem, heizen Sie dagegen zu 100 % grün und erneuerbar!

 

Sie haben noch weitere Fragen? Ihr ÖkoFEN Berater hilft Ihnen gerne weiter - einfach & unkompliziert kontaktieren!

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Heizungstausch: gewusst wie!

Mit dem neuen GEG stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.
Entscheiden Sie selbst, welches klimafreundliche Heizsystem bei Ihnen künftig für wohlige Wärme sorgen darf!

Die Pelletheizung

Unsere Pelletheizungen sind moderne, vollautomatische und flexible Heizsysteme

Mit einem Pelletkessel machen Sie sich von Öl und Gas unabhängig und setzen auf einen regionalen und nachhaltig produzierten Brennstoff.

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Dank modernster Technik und dem zukunftsfähigen Kältemittel R290 sind auch höhere Vorlauftemperaturen (bis zu 65 °C) möglich.

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