28.07.2021

Gemeinsam stark in der Hochwasserkrise

Für viele unserer Mitbürger hat sich das Leben in der letzten Woche dramatisch verändert.
Wir möchten daher allen vom Hochwasser Betroffenen unser Mitgefühl aussprechen.

Diese Unwetterkatastrophe hat in vielen Teilen Deutschlands einen immensen Schaden angerichtet. Die Bilder und Nachrichten aus dem Südwesten Deutschlands sind entsetzlich. Mehr als 150 Tote, unzählige Verletzte und tausende Menschen, die ihr Zuhause und alles, was sie besaßen, komplett verloren haben. Das ist die negative Bilanz der Flutkatastrophe
der vergangenen Woche.

Doch jetzt, da die Schäden in ihrem Ausmaß immer sichtbarer werden, gibt es auch positive Aspekte. Eine riesige Solidarität und Hilfsbereitschaft für die Opfer des Hochwassers ist spürbar und der unbändige Wille, den Menschen in den Krisenregionen zu helfen.

1. ÖkoFEN spendet an: Aktion Deutschland Hilft e.V.,
damit allen Betroffenen solidarisch in den Krisengebieten geholfen wird und die Hilfe dort ankommt, wo sie wirklich benötigt wird.

2. ÖkoFEN stellt die Ersatzteil-Versorgung in den Krisenregionen sicher
und setzt alles daran, die Produktlieferungen in die betroffenen PLZ-Gebiete priorisiert sicherzustellen.

3. Mit den regionalen Partnern verstärken wir gemeinsam den technischen Dienst
in den Hochwasser-Gebieten und unterstützen das regionale Fachhandwerk nach Kräften.

4. Wir entlasten Sie bei der Bürokratie.
Sollten Sie Ihre wegen des Hochwassers geschädigte Heizung durch eine ÖkoFEN Pelletheizungen ersetzen, übernehmen wir bis zum 31.12.2021 die Kosten des Förderservices für Sie, den Ihr Heizungsfachmann für Sie abwickelt. Dadurch können Sie Ihren Heizungsfachmann zeitnah beauftragen und müssen nicht mehrere Wochen auf den Zuwendungsbescheid des BAFA warten. Dazu wenden Sie sich bitte an foerderung@oekofen.de

5. Bei irreparablen Schäden, die den Heizungstausch erfordern, erhalten Sie einen ÖkoFEN Touch-Heizkreisregler inkl. Fühlerpaket im Wert von rund 700 Euro (brutto) gratis. Der Schaden muss durch die Bestätigung der Gemeinde belegt werden.

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.



Auch die BAFA hilft

Um die Menschen beim Wiederaufbau zu unterstützen, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurzfristig angepasst.

Für Betroffene der Flutkatastrophe 2021 sind bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen der BEG folgende Ausnahmen möglich:

  • Vorhabenbeginn:
    Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden. Das heißt, auch wenn der Wiederaufbau schon angelaufen ist, kann immer noch eine Förderung beantragt werden.
  • Möglichkeit eines Wiederantrags:
    Im Rahmen des Hochwassers wurden Anlagen oder Bauten beschädigt, die bereits einmal durch Bundesmittel gefördert wurden? Dann kann auch innerhalb der Sperrfrist aus BEG-Vorgängerprogrammen (z. B. bezogen auf die Mindestnutzungsdauer der geförderten Maßnahme) ein neuer Förderantrag in der BEG gestellt werden.
    Außerdem werden erhaltene Fördermittel aus den Vorgängerprogrammen nicht zurückgefordert, wenn durch das Hochwasser die Mindestnutzungsdauer nicht erfüllt werden konnte.
  • Kumulierung der BEG mit anderen öffentlichen Mitteln zur Bekämpfung der Flutschäden („Fluthilfe“):
    Die Förderung der BEG kann gemeinsam mit bzw. zusätzlich zu anderen Hilfen verwendet (kumuliert) werden. Im Fall einer Kumulierung wird die Förderung erst und nur insoweit gekürzt, dass durch die BEG zusammen mit den weiteren Hilfen eine Förderquote von insgesamt maximal 80 Prozent (in Härtefällen bis zu 100 Prozent) der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird.

Details finden Sie auf: www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/20210820_beg.html