Förderinfo Burgenland

Landesförderung Burgenland und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung

WAS wird gefördert:

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Die Beheizung des gesamten Wohnobjektes muss ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen. Es kann nur eine Hauszentralheizung gefördert werden.

 

WER wird gefördert:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)

 

WIE wird gefördert:

Land Burgenland:

  • 2.200 € beim Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine Biomasseanlage
    (setzt sich aus der Basisförderung von 1.400 € + Zuschlägen zusammen)

Die Förderungssumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

Bund:

  • 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).

Die Förderungssumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

Alle Infos zum Raus aus Gas-Bonus

Tipp:

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alles zur "Sauber Heizen" Förderung

 

Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.

 

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!

 

  1. Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  2. Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in Burgenland kostenlos angeboten.
    Anmeldung online, telefonisch od. per Mail möglich. post.a9-energie@bgld.gv.at, Info Hotline: 057/600/2801
    https://www.burgenland.at/themen/energie/energie-beratung/allgemeines/

  3.  Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

  4. Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  5. Antragstellung der Landesförderung
    nach der Inbetriebnahme per Mail an: post.a9-energie@bgld.gv.at
    oder per Post an:

    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Original!)
    • Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbescheinigung)
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau bzw. Demontage
    • Abnahmeprotkoll
    • Nachweis über Erfülllung der technischen Vorraussetzungen

    Sämtliche Unterlagen müsen in Kopie vorgelegt werden. Ausnahme: Antragsformular
    Alle Dokumente hier downloadbar. (gültig bis 31.12.2023)

  6. Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
    • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
    • Meldezettel des Antragstellers
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

    Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.

 

Förderübersicht als PDF herunterladen 

 

Vor Beginn der Umstellung ist es empfehlenswert Kontakt mit dem Rauchfangkehrer (ev. Kaminsanierung notwendig) und der Baubehörde (Genehmigung) aufzunehmen.

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