Förderinfo Steiermark

Landesförderung Steiermark und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung

WAS wird gefördert:

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Die Beheizung des gesamten Wohnobjektes muss ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen.

 

WER wird gefördert:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)

 

WIE wird gefördert:

Land STMK:

  • 2.500 € bei dem Austausch einer fossilen Anlage (Kohle, Koks, Erdöl, Flüssiggas sowie Stromheizungen)

    Die Förderungssumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Investitionskosten begrenzt!

Bund:

  • 7.500 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).

    Die Förderungssumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

Alle Infos zum Raus aus Gas-Bonus

Tipp:

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alles zur "Sauber Heizen" Förderung

 

Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.

 

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!

 

  1. Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  2. Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten.
    Diese Kosten werden nach der Umsetzung des Heizungstausches refundiert. https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/
    Telefonnummer zur telefonischen Terminvereinbarung: 0316/877 -3955

  3.  Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

  4. Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen.
    Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  5. Antragstellung der Landesförderung
    Förderungsantrag: Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856311/165238146/

    Sie erhalten per Mail Ihrer Antragsnummer und Ihren Link für die Online-Fertigstellungsmeldung - innerhalb von 12 Monaten muss dann die Fertigstellungsmeldung (befristet bis 31.12.2023).

    Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:
    • vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
    • ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift des Fördernehmers, Gemeinde u. Unternehmers
    • Energieausweis od. Bestätigung Energieberatung
    • Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie
    • Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist
    • Übergabeprotokoll der erfolgreichen Inbetriebnahme in Kopie
    • Fotos der Anlage inklusive Lagerraum

  6. Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
    • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
    • Meldezettel des Antragstellers
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

    Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.

 

Förderübersicht als PDF herunterladen 

 

Vor Beginn der Umstellung ist es empfehlenswert Kontakt mit dem Rauchfangkehrer (ev. Kaminsanierung notwendig) und der Baubehörde (Genehmigung) aufzunehmen.

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