Förderungen Oberösterreich
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich. Die Altanlage muss nachweislich demontiert werden.
WER wird gefördert?
Privatpersonen, die in einem Wohnhaus mit bis zu drei Wohnungen leben.
WIE wird gefördert?
Bund (Fördersumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Land Oberösterreich (Fördersumme ist mit maximal 50% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 1.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (100 € je kW Nennwärmeleistung)
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Kombination mit PV (mind. 3 kWp), Solar (mind. 4 m²) oder 10 Jahre Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in OÖ kostenlos vom Energiesparverband angeboten - alle Infos dazu hier. Telefonnummer zur telefonischen Terminvereinbarung: 0800-205206
Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
Antragstellung der Landesförderung nach der Inbetriebnahme unter https://shorturl.at/zGLXY (online)
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land OÖ:
• Bestätigung der Installationsfirma (am Antrag auszufüllen durch den Installateur)
• Entsorgungsbestätigung der Altanlage
• Nachweis über PV, Solar oder grünem Strom
• Technisches Datenblatt
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2026
Sie haben noch Fragen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Einfach kontaktieren.
Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.