Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Wärmepumpe?
Bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem spielt natürlich die Frage rund um die Kosten und potentielle Fördermöglichkeiten eine zentrale Rolle. Der Einbau klimafreundlicher Heizsysteme, wie bspw. Wärmepumpen, wird in Österreich aktuell attraktiv von Bund und Ländern gefördert.
Wer überlegt, eine Wärmepumpe einzubauen, um damit auf eine umweltfreundliche Art zu Heizen, profitiert von diesen Fördermöglichkeiten und kann Tausende Euro sparen. Je nach Bundesland werden Wärmepumpen mit bis zu 27.500 Euro gestützt.
Auch die Förderungen im Jahr 2024 sind so attraktiv wie nie! Mit dem ÖkoFEN Förderrechner erfahren Sie in Kürze, mit welcher Förderung Sie für Ihren Heizungstausch rechnen können!
Übersicht Förderungen
Bundesländer
Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe denken.
16.000 € Bundesförderung | jeweilige Landesförderung | maximale Gesamtfördersumme |
---|---|---|
Burgenland | 3.500 € | 19.500 € |
Kärnten | 6.000 € | 22.000 € |
Niederösterreich | 0 € | 16.000 € |
Oberösterreich | 1.000 € | 17.000 € |
Salzburg | 5.000 € | 21.000 € |
Steiermark | 1.000 € | 17.000 € |
Tirol | 11.500 € | 27.500 € |
Vorarlberg | 2.000 € | 18.000 € |
Wien | 8.000 € | 24.000 € |
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Förderanpassung für hochwasserbetroffene Privathaushalte
Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse 2024 und den damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen gibt es vereinfachte Förderbedingungen im Rahmen der Sanierungsoffensive sowie des Energieeffizienzprogramms "Tausch erneuerbare Heizungsysteme" für Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser.
Änderungen bei der Förderung Raus aus Öl und Gas:
- Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde ist notwendig
- der Fernwärme-Vorrang sowie eine Energieberatung entfallen
Änderungen bei der Förderung "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme":
wie bei "Raus aus Öl und Gas" sowie
- zusätzlicher Hochwasserzuschlag von 2.500 € und eine maximale Förderung von 7.500 €
Änderungen bei der Förderung - "Sauber Heizen für Alle":
- Projektumsetzung kann bereits vor Registrierung bzw. Energieberatung starten
- Fernwärmevorrang entfällt
Sie haben Fragen zur Hochwasser-Förderung?
Unsere ÖkoFEN Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter - einfach kontaktieren!
Gasheizungsverbot
Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.
Zum Gasheizungsverbot
Ölheizungsverbot
Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten.
Zum Ölheizungsverbot
Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas"
Die Förderhöhe beträgt beim Heizungstausch bis zu 16.000 Euro - max. 75 % der Investitionskosten. Gefördert werden Tätigkeiten, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2023 geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden.
Förderkriterien
Die GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe erfüllt alle technischen Kriterien, die vom Bund an eine solche gestellt werden, um gefördert zu werden. Jedoch ist Folgendes zu beachten;
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Förderflyer der Bundesländer
Jetzt: maximale & individuelle Förderung berechnen
Mit dem ÖkoFEN Förderrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welcher Förderung für Ihren Heizungstausch Sie wirklich rechnen können. Berechnen Sie jetzt die tatsächlich Förderhöhe für Ihren Haushalt, in Ihrem Bundesland und für Ihr geplantes Heizprojekt.
Die Förderungen für Wärmepumpen reichen von durchschnittlich 75 % der Investitionskosten bis hin zu 100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte im Rahmen der "Sauber Heizen für Alle"-Förderung.
"Sauber Heizen für Alle": bis zu 100 % Förderung für Private
Mit der "Sauber Heizen für Alle"-Kampagne wurde ein Förderprogramm geschaffen, das insbesondere einkommensschwachen Haushalten den Umstieg auf eine neue, klimafreundliche Heizung ermöglichen soll. Hier werden bis zu 100 % der Investitionskosten gefördert und so der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen unterstützt.
Details zur Sauber Heizen für Alle-Kampagne
Alles, was Sie über die Förderung wissen sollten:
Unterstützt werden einkommensschwache private Haushalte in Österreich. Je nach Einkommenshöhe erfolgt eine Einteilung in Einkommensdezile. Haushalte, die in die untersten drei Dezile fallen, erhalten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern einen Zuschuss.
Gebäudeeigentümer:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches sind zur Antragstellung berechtigt.
Gefördert wird der Tausch einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Alternative. Der Einbau der neuen Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Die Obergrenze der Fördersumme liegt bei maximal 25.383 € beim Umstieg auf eine Wärmepumpe.
1. Check: Bekomme ich den Förderzuschuss?
Zu Beginn ist festzustellen, ob Sie in das unterste Einkommensdrittel fallen und somit einen Förderzuschuss erhalten.
2. Registrierung
Wenn Sie glauben für den Förderzuschuss in Frage zu kommen, können Sie sich unter www.sauber-heizen.at registrieren. Seit 01.01.2024 ist die Registrierung möglich, jedoch nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Spätestens am 31.12.2024 endet die Frist.
3. Durchführung einer Energieberatung
Nach der Prüfung Ihrer angegeben Daten erhalten Sie von der Landesförderungsstelle in Ihrem Bundesland eine Energieberatung (Erstberatung, Angebotseinholung, Antragsstellung zur Förderung).
4. Umsetzung des Heizungstausches
Im Zeitraum von 12 Monaten nach der Antragsstellung muss der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Installation der neuen Heizung durch einen Fachbetrieb/Installateur erfolgen.
5. Auszahlung
Nach der Umsetzung des Heizungstausches und der Rechnungslegung des Installateurs kann die Einreichung der Dokumente erfolgen. Nach der Prüfung erhalten Sie die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderungen + Zuschuss von Ihrer Landesförderungsstelle.
In 3 Schritten zur Förderung
1. Beratung & Registrierung
Ist Ihre Heizungsplanung und Energieberatung soweit abgeschlossen, registrieren Sie sich für die Bundesförderung.
Aktuelle Befristung des Förderprogramms: 31.12.2025.
2. Heizungstausch
Nach Antragstellung haben Sie 12 Monate Zeit, um die alte Heizung abzubauen (und zu entsorgen) sowie die neue Heizung zu installieren und durch einen ÖkoFEN Servicetechniker in Betrieb nehmen zu lassen.
3. Antragstellung
Ist der Heizungstausch absolviert und die Rechnung beglichen, reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein.
Nach Überprüfung und bei positivem Bescheid wird Ihnen die entsprechende Fördersumme ausbezahlt.
Landesförderungen Österreich
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:
Förderungen für Wohngebäude
Luftwärmepumpe
Erneuerung der Heizanlage wird mit max. 50 % der Netto-Investitionskosten gefördert. Max. Förderbetrag bei ÖkoFEN Wärmepumpen:
1.000 € bei Austausch eines fossilen Heizsystems (100 €/kW Nennwärmleistung)
Fördervoraussetzungen
maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
Kombination mit PV (mind. 3 kWp), Solar (mind. 4 m²) oder 10 Jahre Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern verwenden
Neubau
Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Luftwärmepumpen werden vom Land Salzburg mit 5.000 € gefördert. Die Förderung ist auf maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Fördervoraussetzungen
maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
Weitere Fördermöglichkeiten:
Im Rahmen der Sanierungsförderung kann eine höhere Förderung von bis zu 9.000 € beantragt werden.
Neubau
Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Luftwärmepumpen
In der Sanierung wird die Umstellung auf Luftwärmepumpen mit 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 6.000 € je Wohnung gefördert.
Hinweis: In der Sanierung mit Heizkörper besteht die Möglichkeit, dass man die Förderkriterien nicht erfüllen kann (Bei vorhandenen Heizkörpern ist ein Nachweis einer Heizlastberechnung durch den Installateur notwendig) .
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Neubau
Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Förderung durch Wohnbauförderung
- 8.500 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten) oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
- Klimafreundliches Heizen: Bonusbetrag von 3.000 € bei Austausch alter Heizungsanlagen auf fossiler Brennstoffbasis (Öl, Gas u. Kohle)
*Annahme: Umstellungskosten gesamt 34.000 €
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 40 °C
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Anlage (Kohle, Koks, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas sowie Stromheizungen) auf eine Luftwärmepumpe mit 30% der förderbaren Investitionskosten, jedoch maximal 1.000 €.
Fördervoraussetzungen
maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
Neubau
Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Im Zuge einer Wohnhaussanierung kann auch die Heizung mit gefördert werden.
Je nach Umfang der Sanierung (kleine Sanierung oder umfassende energetische Sanierung) gibt es eine Direktförderung von 15 bzw. 30 %.
Kleine Sanierung
Es müssen mindestens 2 Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Förderung ist mit 15% der Investitionskosten begrenzt. Maximale förderbare Investitionssumme für Wohnung/EFH ist 30.000 € zzgl. 5.000 € pro Ökopunkt. Für die Heizungsumstellung gibt es 1 Ökopunkt.
Rechenbeispiel
Dämmung der obersten Geschossdecke + Heizungstausch:
35.000€ *15 % = 5.250 € Förderung
Weitere Informationen in der Richtlinie "kleinen Sanierung" (https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840227/165390930/).
Umfassende energetische Sanierung
Es müssen mindestens 3 Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die Fördersumme ist mit 30% der Investitionskosten begrenzt.
Weitere Informationen in der Richtlinie "umfassende energetische Sanierung" (https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840231/165390951/).
Wärmepumpen
Die Basisförderung beträgt: 1.000 €
Für den Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas und Elektrodirektheizung) wird noch ein zusätzlicher Bonus von weiteren 1.000 € gewährt.
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Baurechtliche Bewilligung
Wärmepumpen
Sonderförderaktion 2024: Beim Tausch der fossilen Heizung werden 30% der Investitionskosten gefördert, max. jedoch 3.500 €.
*500 € Bonus bei gleichzeitiger Errichtung einer PV-Anlage
*200 € Bonus bei gleichzeitiger Errichtung einer Solaranlage
*500 € Bonus bei gleichzeitiger Umstellung auf ein neues Niedertemperatursystem
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Neubauförderung
Im Neubau gibt es für Luftwärmepumpen eine Förderung in der Höhe von max. 2.500 €. Dieser Betrag setzt sich aus der Basisförderung von 1.800 € und Zuschlägen zusammen.
Wärmepumpen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Fragen rund um mögliche Förderungen
Förderungen können - je nach Bundesländern und Regionen - stark variieren. Grundsätzlich wird der Einsatz energieeffizienter und umweltfreundlicher Technologien unterstützt und entsprechend gefördert. So werden oftmals erneuerbare Energien (Solarenergie, Biomasse, Wärmepumpen), Niedrig-Emissions-Technologien (z.B. Brennwertkessel), energieeffiziente Systeme oder auch kombinierte Systeme gefördert.
Wenn Sie Fragen zu Förderungen im Neubau haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n ÖkoFEN Ansprechpartner:in.
Abhängig vom Bundesland und mitunter auch von der Gemeinde, in dem/r Sie wohnen, winken zusätzliche Förderungen. Auch diese sind mitunter an bestimmte Kriterien gebunden.
Ja. Damit Bundes- sowie die jeweilige Landesförderung zum Tragen kommen, gibt es unterschiedliche Kriterien, welche das Gerät erfüllen muss. Sofern diese erfüllt werden, genehmigt der Bund eine pauschale Förderung in Höhe von 16.000 Euro.
1. Förderhöhe variiert je nach Modell und Leistung (GreenFOX 9/14: 800 €, GreenFOX 13/18: 1.000 €.
2. Annahme: Bei der Berechnung der Förderhöhe gehen wir von Gesamtinvestitionskosten eines Maximalbetrags von ca. € 34.000 aus. Alle Angaben ohne Gewähr.