Förderungen Burgenland
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund: die Fördersumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt:
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner)
Land Burgenland (Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderfähigen Investitionskosten begrenzt):
- 3.500 € beim Ersatz einer fossilen Heizung (Sonderförderaktion)
Fördervoraussetzungen
maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird im Burgenland kostenlos angeboten.
Anmeldung online, telefonisch od. per Mail möglich.
office@eb-bgld.at
Info Hotline: +43 2682 23 322
Web: https://www.eb-bgld.at/
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
Antragstellung der Landesförderung
nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at
oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Burgenland:
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Etwaige erforderliche Bewilligungen (Baubewilligung, Baufreigabe, Zulassungsbewilligung)
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau bzw. Demontage
• Abnahmeprotokoll
Sämtliche Unterlagen müssen in Kopie vorgelegt werden
Sie haben noch Fragen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Einfach kontaktieren.
Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.