Förderungen Kärnten
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund (Die Fördersumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Land Kärnten (Fördersumme ist mit maximal 35% der anerkannten förderfähigen Investitionskosten begrenzt):
- 6.000 € bei der Umstellung fossilver Brennstoffe (Kohle, Heizöl, Gas und Allesbrenner)
Fördervoraussetzungen
max. Vorlauftemperatur von 55 °C
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung wird in Kärnten kostenlos von den gelisteten Unternehmen (https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=119&detail=865) angeboten.
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Bundesförderung: Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
(oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
Antragstellung der Landesförderung nach der Inbetriebnahme unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353
(online)
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Kärnten:
• Förderungsantrag
• Nachweis über Inanspruchnahme der Bundesförderung
• Detaillierte Rechnungen inkl. Zahlungsbelege
• Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)
• Energieberatungsprotokoll der Vor-Ort-Energieberatung digital in der netEB-Datenbank
• Zustimmungserklärung der Gemeinde zu den beantragten Sanierungsmaßnahmen
Diese Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.
Förderübersicht als PDF herunterladen
Sie haben noch Fragen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Einfach kontaktieren.
Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.