Förderungen Niederösterreich

Landesförderung Niederösterreich & Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung gegen eine neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe

Wer, wie, was wird gefördert?

WAS wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich. 

WER wird gefördert?

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)

WIE wird gefördert?

Bund (Fördersumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):

  • 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner)

Fördervoraussetzungen

max. Vorlauftemperatur von 55 °C

 

ÖkoFEN Spar-Tipp

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. 

Alles zur "Sauber heizen" Förderung

Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe

Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur

Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung): Die eNu führt in NÖ die Energieberatung kostenlos durch, lediglich eine Fahrtkostenpauschale ist fällig. Anmeldung unter https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-neuen-heizung

Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem
persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.

Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.

 

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Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.

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