Förderungen Vorarlberg
Wer, wie, was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)
WIE wird gefördert?
Bund (die Fördersumme ist mit maximal 75 % der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt)
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Land Vorarlberg (Förderung ist mit max. 30% bzw. beim Austausch fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen mit max. 50% der förderfähigen Kosten begrenzt):
- 1.000 € Basisförderung
- 1.000 € bei dem Austausch einer fossilen Öl,-Gas, und Elektrodirektheizung
Fördervoraussetzungen
max.Vorlauftemperatur von 55°C
Baurechtliche Bewilligung
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in Vorarlberg derzeit kostenlos angeboten.
https:www.energieinstitut.at/buerger/energieberatung/
Telefonnummer zur telefonischen Terminvereinbarung: 05572-31 202-112
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Landesförderung: nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach) per Post an:
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa),
Fachbereich Energie und Klimaschutz, Römerstraße 15, 6900 Bregenz
https://vorarlberg.at/-/energiefoerderungsrichtlinie
Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Vorarlberg:
• Bestätigung der Installationsfirma
• Detaillierte Schlussrechnungen und Zahlungskopien
• Meldebestätigung des Eigentümers
• Baubewilligung
• Gültiger Energieausweis (falls vorhanden)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt werden)
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Einfach kontaktieren.
Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.