Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Wärmepumpe?
Bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem spielt natürlich die Frage rund um die Kosten und potentielle Fördermöglichkeiten eine zentrale Rolle.
Der Einbau klimafreundlicher Heizsysteme, wie bspw. Wärmepumpen, wird in Österreich inbesondere von den Bundesländern gefördert.
Übersicht Förderungen
Bundesländer
Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe denken.
Bundesland | Förderung |
---|---|
Burgenland | 3.500 € |
Kärnten | 6.000 € |
Niederösterreich | 0 € |
Oberösterreich | 1.000 € |
Salzburg | 5.000 € |
Steiermark | 1.000 € |
Tirol | 11.500 € |
Vorarlberg | 2.000 € |
Wien | 8.000 € |
"Sauber Heizen für Alle": bis zu 100 % Förderung für Private
Mit der "Sauber Heizen für Alle"-Kampagne wurde ein Förderprogramm geschaffen, das insbesondere einkommensschwachen Haushalten den Umstieg auf eine neue, klimafreundliche Heizung ermöglichen soll. Hier werden bis zu 100 % der Investitionskosten gefördert und so der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen unterstützt.
Details zur Sauber Heizen für Alle-Kampagne
Alles, was Sie über die Förderung wissen sollten:
Unterstützt werden einkommensschwache private Haushalte in Österreich. Je nach Einkommenshöhe erfolgt eine Einteilung in Einkommensdezile. Haushalte, die in die untersten drei Dezile fallen, erhalten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern einen Zuschuss.
Gebäudeeigentümer:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches sind zur Antragstellung berechtigt.
Gefördert wird der Tausch einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Alternative. Der Einbau der neuen Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Die Obergrenze der Fördersumme liegt bei maximal 25.586 € beim Umstieg auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.
1. Check: Bekomme ich den Förderzuschuss?
Zu Beginn ist festzustellen, ob Sie in das unterste Einkommensdrittel fallen und somit einen Förderzuschuss erhalten.
2. Registrierung
Wenn Sie glauben für den Förderzuschuss in Frage zu kommen, können Sie sich unter www.sauber-heizen.at registrieren. Seit 02.01.2025 ist die Registrierung möglich, jedoch nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Spätestens am 31.12.2025 endet die Frist.
3. Durchführung einer Energieberatung
Nach der Prüfung Ihrer angegeben Daten und positiver Bewertung erhalten Sie von der Landesförderungsstelle in Ihrem Bundesland eine Energieberatung (inkl. Unterstützung für die Antragstellung zur Förderung).
4. Antragstellung der Förderung
Nach durchgeführter Energieberatung und Planung Ihres Projektes ist der Förderantrag online zu stellen. Dafür wird das Energieberatungsprotokoll und die jeweiligen Angebote für den Heizungstausch benötigt. Nach Prüfung des Antrags und der Unterlagen, erhalten Sie die Förderzusage und können dann mit der Umsetzung beginnen.
5. Umsetzung des Heizungstausch
Im Zeitraum von 12 Monaten nach der Antragsstellung muss der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Installation der neuen Heizung durch einen Fachbetrieb/Installateur erfolgen.
6. Auszahlung
Nach der Umsetzung des Heizungstausches und der Rechnungslegung des Installateurs kann die Endabrechnung erfolgen. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderung + Zuschuss von Ihrer Landesförderungsstelle.
Landesförderungen Österreich
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:
Luftwärmepumpe
Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Luftwärmepumpe wird mit 100 € je kW Nennwärmeleistung gefördert. Je nach Modell beträgt die Förderung für eine GreenFOX Wärmepumpe 800 bzw. 1.000 €. Die Landesförderung ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt.
Ablauf: Die Förderung ist nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link zu beantragen.
Fördervoraussetzungen:
Das geförderte Objekt muss ganzjährig, als Hauptwohnsitz bewohnt sein
- maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
- Kombination mit PV (mind. 3 kWp), Solar (mind. 4 m²) oder 10 Jahre Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern verwenden
Neubau: Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Luftwärmepumpen werden vom Land Salzburg mit 5.000 € gefördert. Die Förderung ist auf maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Ablauf: Die Antragstellung hat im Nachhinein zu erfolgen und ist ausschließlich elektronisch einzureichen: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Fördervoraussetzungen: maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
Neubau: Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Beim Tausch eines fossilen Heizsystemen auf eine Luftwärmepumpe wird die Umstellung mit einem Einmalzuschuss im Ausmaß von 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 6.000 € je Wohnung gefördert.
Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme unter folgenden Link zu stellen: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353
Hinweis: Eine Antragstellung ist auch ohne Inanspruchnahme der Bundesförderung möglich!
Fördervoraussetzungen: Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Neubau: Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
- 8.500 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten)
oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites - 3.000 € Bonus klimafreundliches heizen
*Annahme: Umstellungskosten gesamt 34.000 €
Ablauf: Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformulars.
Fördervoraussetzungen: max. Vorlauftemperatur von 50 °C. Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Anlage auf eine Luftwärmepumpe mit 30 % der förderbaren Investitionskosten, jedoch maximal 1.000 €.
Ablauf: Die Antragstellung (Schritt 1) muss vor Lieferung der Anlage erfolgen. Dieser ist online unter folgendem Link zu stellen.
Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) erfolgt nach Errichtung der Anlage.
Fördervoraussetzungen: Maximale Vorlauftemperatur von 55 °C. Es muss ein max. 10 Jahre alter Energieausweis vorlegen oder eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Neubau: Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Wohnbauförderung mitgefördert.
Weitere Fördermöglichkeiten: Im Zuge einer Wohnhaussanierung kann auch die Heizung mit gefördert werden.
Je nach Umfang der Sanierung, kleine Sanierung oder umfassende energetische Sanierung gibt es eine Direktförderung von 15 bzw. 30 %.
Die Basisförderung beträgt: 1.000 €
Für den Austausch von fossilen Heizsystemen wird ein zusätzlicher Bonus von weiteren 1.000 € gewährt.
Ablauf:Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
Fördervoraussetzungen:
- Max. Vorlauftemperatur von 55 °C
- Baurechtliche Bewilligung
- Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).
Sonderförderaktion 2025: Beim Tausch der fossilen Heizung werden 30% der Investitionskosten gefördert, max. jedoch 3.500 €.
Ablauf:Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Fördervoraussetzungen: Max. Vorlauftemperatur von 55 °C
Im Neubau gibt es für Luftwärmepumpen eine Förderung in der Höhe von max. 2.500 €. Dieser Betrag setzt sich aus der Basisförderung von 1.800 € und Zuschlägen zusammen.
- Bonus bei gleichzeitiger Errichtung einer PV-Anlage: 500 €
- Heizwärmebedarf eines Neubaus unter 2.700 kWh/a: 200 €
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
Ablauf: Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: https://www.wien.gv.at/formularserver2/user/formular.aspx?pid=f5d74cfb2be34cd78b644abc3434e6f2&pn=Bd690fb99ca33464f834f1717a6b3327b
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Fördervoraussetzungen: Max. Vorlauftemperatur von 55 °C. Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Gasheizungsverbot
Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.
Zum Gasheizungsverbot
Ölheizungsverbot
Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten.
Zum Ölheizungsverbot
Fragen rund um mögliche Förderungen
Förderungen können - je nach Bundesländern und Regionen - stark variieren. Grundsätzlich wird der Einsatz energieeffizienter und umweltfreundlicher Technologien unterstützt und entsprechend gefördert. So werden oftmals erneuerbare Energien (Solarenergie, Biomasse, Wärmepumpen), Niedrig-Emissions-Technologien (z.B. Brennwertkessel), energieeffiziente Systeme oder auch kombinierte Systeme gefördert.
Wenn Sie Fragen zu Förderungen im Neubau haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n ÖkoFEN Ansprechpartner:in.
Abhängig vom Bundesland und mitunter auch von der Gemeinde, in dem/r Sie wohnen, winken zusätzliche Förderungen. Auch diese sind mitunter an bestimmte Kriterien gebunden.
Ja. Damit Bundes- sowie die jeweilige Landesförderung zum Tragen kommen, gibt es unterschiedliche Kriterien, welche das Gerät erfüllen muss.
1. Förderhöhe variiert je nach Modell und Leistung (GreenFOX 9/14: 800 €, GreenFOX 13/18: 1.000 €.
2. Annahme: Bei der Berechnung der Förderhöhe gehen wir von Gesamtinvestitionskosten eines Maximalbetrags von ca. € 34.000 aus. Alle Angaben ohne Gewähr.