Förderungen Wien
Wer, wie was wird gefördert?
WAS wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen ein Niedertemperaturheizsystem im Privatbereich. Das neue Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen.
WER wird gefördert?
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN), die den Hauptwohnsitz am Projektstandort haben.
WIE wird gefördert?
Bund (Fördersumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt):
- 16.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner).
Land Wien: (Die Fördersumme ist auf 35 % der förderbaren Kosten begrenzt)
- 8.000 € als Einmalzuschuss für die Umstellung
Fördervoraussetzungen
maximale Vorlauftemperatur von 55 °C
ÖkoFEN Spar-Tipp
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber heizen"-Förderung
Manche Gemeinden fördern Wärmepumpen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe
Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) wird in Wien von den gelisteten Unternehmen angeboten: Energieberatung - Kontakte und Anlaufstellen (wien.gv.at)
Registrierung für die Bundesförderung unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024 ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert.
Neue GreenFOX Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ÖkoFEN Partnerinstallateur bestellen. Liefer- und Montagetermin festlegen. Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN Partnerinstallateur.
Antragstellung der Landesförderung online unter: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:
• Grundbuchauszug (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung der Hauseigentümer (Mietwohnung)
• Angebot bzw. Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchsten 6 Monate vor Antragstellung hat
Bei Ölfeuerungsanlagen muss die Auflassung bei der Baupolizei gemeldet werden.
Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten, welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
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Alle Informationen zur Landes- & Bundesförderung finden Sie auch auf unsere Förderseite.