Dem Heizen mit Pellets gehört die Zukunft!Förderungen für Pelletheizungen
in Österreich

Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Pelletsheizung?

Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Um Ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, haben Bund, Länder und auch einige Gemeinden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Das Heizen mit nachhaltigen Heizsystemen ist jetzt so attraktiv wie nie!

 

Übersicht Förderungen
Bundesländer

Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken. 

Bundes­land Förderung
Burgenland 3.500 €
Kärnten 6.000 €
Niederösterreich 0 €
Oberösterreich 2.900 €
Salzburg 5.000 €
Steiermark 2.500 €
Tirol 9.500 €
Vorarlberg 4.000 €
Wien 8.000 €

 

"Sauber Heizen für Alle" 2025

Mit dieser Kampagne unterstützt das Bundesministerium einkommensschwache private Haushalte bei der Umstellung fossil betriebener Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizsysteme.

Alles zum Förderzuschuss

Unterstützt werden einkommensschwache private Haushalte in Österreich. Je nach Einkommenshöhe erfolgt eine Einteilung in Einkommensdezile. Haushalte, die in die untersten drei Dezile fallen, erhalten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern einen Zuschuss.

Berechtigt für eine Antragsstellung ist dabei der/die Gebäudeeigentümer:in eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches.

Gefördert wird der Tausch einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Alternative. Der Einbau der neuen Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Obergrenze der Fördersumme liegt bei maximal 36.180 € beim Umstieg auf eine Pelletheizung.

1. Check: Bekomme ich den Förderzuschuss?

Zu Beginn ist festzustellen, ob Sie in das unterste Einkommensdrittel fallen und somit einen Förderzuschuss erhalten.

2. Registrierung

Wenn Sie glauben für den Förderzuschuss in Frage zu kommen, können Sie sich unter www.sauber-heizen.at registrieren. Seit 01.01.2025 ist die Registrierung möglich, jedoch nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Spätestens am 31.12.2025 endet die Frist.

3. Durchführung einer Energieberatung

Nach der Prüfung Ihrer angegeben Daten und positiver Bewertung erhalten Sie von der Landesförderungsstelle in Ihrem Bundesland eine Energieberatung (inkl. Unterstützung für die Antragstellung zur Förderung).

4. Antragstellung der Förderung

Nach durchgeführter Energieberatung und Planung Ihres Projektes ist der Förderantrag online zu stellen. Dafür wird das Energieberatungsprotokoll und die jeweiligen Angebote für den Heizungstausch benötigt. Nach Prüfung des Antrags und der Unterlagen, erhalten Sie die Förderzusage und können dann mit der Umsetzung beginnen.

5.Umsetzung des Heizungstausch

Im Zeitraum von 12 Monaten nach der Antragsstellung muss der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Installation der neuen Heizung durch einen Fachbetrieb/Installateur erfolgen.

6. Auszahlung
Nach der Umsetzung des Heizungstausches und der Rechnungslegung des Installateurs kann die Endabrechnung erfolgen. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderung + Zuschuss von Ihrer Landesförderungsstelle.

 

Gasheizungsverbot

Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.

Zum Gasheizungsverbot

Ölheizungsverbot

Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten. 

Zum Ölheizungsverbot

Landesförderungen der Bundesländer in Österreich

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:

  • Pelletheizungen

    Beim Tausch eines fossilen Heizsystems auf eine Pelletsheizung wird die Umstellung mit einem Einmalzuschuss im Ausmaß von 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 6.000 € je Wohnung gefördert.

    Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme unter folgenden Link zu stellen: https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/BW353

    Hinweis: Eine Antragstellung ist auch ohne Inanspruchnahme der Bundesförderung möglich!

    Voraussetzungen: Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.

  • Thermische Solaranlagen
    Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage mit mind.
    6 m² Bruttokollektorfläche kann ein Solarbonus in der Höhe von 1.500 € gewährt werden.
    Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Solaranlagen finden Sie hier: www.solarwaerme.at

Pelletheizungen

6.500 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten) oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung
des Bankkredites
3.000 € Bonus klimafreundliches heizen 
*Annahme: Umstellung kostet gesamt 26.000 €.

Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformulars.

Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.  

Thermische Solaranlagen
Auch die Errichtung von thermischen Solaranlagen ist förderfähig. Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Speicherinhalt. Detaillierte Infos sind unter folgendendem Link zu finden. 

  • Pelletheizungen
    Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Beim Austausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 2.900 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.

Ablauf:
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link.

Voraussetzungen:
Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23)

  • Thermische Solaranlagen
    Auch die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird gefördert. Ab einer Bruttokollektorfläche von 4 m² gibt es verschiedene Förderpauschalen.
    Detaillierte Infos zu dieser Förderung finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm
  •  

Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.

Ablauf: Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: Eigenheimsanierung
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.

Voraussetzungen: Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Pelletheizungen 

Sonderförderaktion 2025: Beim Tausch der fossilen Heizung werden 30% der Investitionskosten gefördert, max. jedoch 3.500 €.

Ablauf:
Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

  • Pelletheizungen
    Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
    Für den Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas und Elektrodirektheizung) wird noch ein zusätzlicher Bonus von weiteren 2.000 € gewährt. Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt. 

Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).

Vorraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).

  • Thermische Solaranlagen
    Thermische Solaranlagen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. HIER sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt
  • Pelletheizungen

    Gefördert wird der Austausch einer fossilen Anlage auf eine automatisch beschickte Pelletheizung mit 30 % der zurechenbaren Investitionskosten, jedoch maximal 2.500 €.

Ablauf: Die Antragstellung (Schritt 1) muss vor Lieferung der Anlage erfolgen. Dieser ist online unter folgenden Link zu stellen: Ökoförderung Antrag

Die Fertigstellungsmeldung (Schritt 2) erfolgt nach Errichtung der Anlage.

Vorraussetzungen: Es muss ein max. 10 Jahre alter Energieausweis vorlegen oder eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. 

  • Thermische Solaranlagen

    Auch die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird im Rahmen der Umweltförderung gefördert. Die Förderung beträgt 300 € je m² Bruttokollektorfläche, wobei mind. 4 m² erforderlich und max. 20 m² förderfähig sind (Ein- und Zweifamilienhaus).