Übersicht Förderungen
Bundesländer
Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken.
| Bundesland | Landesförderung |
|---|---|
| Burgenland | 2.000 € |
| Kärnten | 3.000 € |
| Niederösterreich | 0 € |
| Oberösterreich | 2.900 € |
| Salzburg | 3.000 € |
| Steiermark | 0 € |
| Tirol | 9.000 € |
| Vorarlberg | 3.000 € |
| Wien | 8.000 € |
Landesförderungen der Bundesländer in Österreich
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:
Die Umstellung wird mit einem Einmalzuschuss von max. 3.000 € gefördert.
- Ablauf: Förderantrag ist nach der Inbetriebnahme zu stellen.
- Voraussetzungen:
Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Bauvollendungsmeldung vor mind. 5 Jahren
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden im Zuge des Heizungstausches ebenfalls gefördert.
Nähere Infos unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L128
Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses: 3.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.
- Ablauf:
Registrierung mit dem geplanten bzw. bereits umgesetzten Projekt online unter https://www.salzburg.gv.at/energiefoerderung. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Die Fördermittel sind für 9 Monate nach der Registrierung reserviert. Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung und Erhalt der Bundesförderung über den übermittelten Zugangslink.
Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung/thermische-solaranlagen
Für die Umstellung gibt es einen Einmalzuschuss in der Höhe von 25% der förderfähigen anerkannten Kosten. (Anlagen unter 50 kW)
Bei Pelletsheizungen werden maximal 24.000 € anerkannt, wodurch sich eine maximale Förderung in der Höhe von 6.000 € ergibt.
+ 3.000 € Bonus klimafreundliches heizen https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/bonus-klimafreundliches-heizsystem/
+ 750 € beim Einsatz von energieeffizienten Warmwasserbereitungssysteme (Brauchwasserwärmepumpe oder Speicher der Klasse B) https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/effiziente-warmwasserbereitung/
- Ablauf: Antragstellung spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahme.
- Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
Hinweis: Wenn für die Sanierung Ihres Wohnhauses bereits Förderungen ausbezahlt wurden, kann sich der Förderbetrag für die Heizungsumstellung entsprechend reduzieren.
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlagen/
Pelletheizungen
Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Beim Austausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 2.900 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.
- Ablauf:
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link. - Voraussetzungen:
Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23)
Thermische Solaranlagen
Die Errichtung neuer Solaranlagen wird ebenfalls gefördert. Nähere Infos unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm
Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
- Ablauf: Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: https://www.wien.gv.at/amtswege/errichtung-umstellung-nachruestung-heizanlagen-foerderungsantrag#allgemeine-informationen
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Rechnungsdatum darf max. 6 Monate alt sein. - Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Förderberechtigt sind ausschließlich Personen, die gemäß § 11 WWFSG 1989 zum begünstigten Personenkreis zählen. (Einkommensabhängige Förderung)
Pelletheizungen
Sonderförderaktion: gültig bis 31.12.2026
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.
Basisbetrag für den Austausch fossiler Heizsysteme: 2.000 €
+ 500 € Sozialzuschlag (Wenn Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Haushalts von 43.000 € nicht überschritten wird)
+ 300 € Zuschlag bei Errichtung einer Biomasse Heizung + Warmwasserwärmepumpe
Ablauf:
Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Spätestens 12 Monate nach Rechnungslegung
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz am Projektstandort
Inbetriebnahme der Heizung nach dem 31.12.2025
Pelletheizungen
Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
+ 1.000 € Bonus für den Austausch von fossilen Heizsystemen
Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt
Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
Voraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz), max. 2 Wohnungen
Förderbar nur, wenn es keine Nahwärme gibt bzw. diese nicht innerhalb von 12 Monaten ab Anfrage umgesetzt werden kann oder eine Berechnung durchgeführt wurde (Heizrechner: Vollkostenvergleich von Heizsystemen — Energieinstitut Vorarlberg)
In Niederösterreich gibt es keine Direktförderung für den Heizungstausch.
Im Rahmen einer Eigenheimsanierung kann der Austausch der fossilen Heizung jedoch mitgefördert werden.
Alle Details und Informationen unter: https://noe.gv.at/eigenheimsanierung
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Gasheizungsverbot
Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.
Zum Gasheizungsverbot
Ölheizungsverbot
Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten.
Zum Ölheizungsverbot
Häufige Fragen und Antworten
Für Pelletheizungen gibt es in Österreich aktuell Förderungen auf Landesebene. Je nach Bundesland unterscheiden sich Förderhöhe und Voraussetzungen. Die Bundesförderung für private Haushalte ist derzeit pausiert, da die Mittel der letzten Förderperiode ausgeschöpft sind. Neue Fördermodelle des Bundes sind für 2027 angekündigt.
Mit dem ÖkoFEN Förderrechner können Sie schnell prüfen, welche Förderung für Ihr Heizprojekt aktuell möglich ist.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt vom jeweiligen Förderprogramm und Bundesland ab. Entscheidend sind unter anderem das bestehende Heizsystem, die Art und Nutzung des Gebäudes sowie die technischen Anforderungen an die neue Pelletheizung. Je nach Bundesland können zusätzliche Kriterien gelten – beispielsweise ein Hauptwohnsitz am Projektstandort, bestimmte Anforderungen an das Gebäude oder Vorgaben für den Austausch des bestehenden Heizsystems. Prüfen Sie daher die Förderbedingungen vor Beginn Ihres Heizungsprojekts.
Förderungen für Pelletheizungen können – abhängig vom jeweiligen Förderprogramm – unter anderem von Privatpersonen beziehungsweise Eigentümer von Wohngebäuden beantragt werden.
Auch für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und den mehrgeschoßigen Wohnbau stehen eigene Fördermöglichkeiten für größere Pelletanlagen zur Verfügung. Welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt, hängt von Gebäudeart, Anlagengröße und Bundesland ab.
Landesförderungen werden bei der jeweils zuständigen Förderstelle des Bundeslandes beantragt. Der Ablauf unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland: Teilweise muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, teilweise erfolgt die Einreichung erst nach der Installation beziehungsweise Inbetriebnahme.
Informieren Sie sich deshalb unbedingt vor der Bestellung und Umsetzung über die für Ihr Bundesland geltenden Vorgaben und Fristen.
Auch für Pelletheizungen in Mehrparteienhäusern und im mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es Fördermöglichkeiten. Diese richten sich unter anderem nach der Leistung der Anlage, der Anzahl der Wohnungen und den förderfähigen Investitionskosten.
Aktuell stehen Förderungen auf Landesebene zur Verfügung. Für größere Anlagen können – abhängig vom konkreten Projekt und der jeweiligen Förderschiene – attraktive Zuschüsse zu den Investitionskosten möglich sein. Unsere Verkaufsberater unterstützen Sie gerne dabei die richtige Förderung für Projekt zu finden.
Die bisherige Bundesförderung für den mehrgeschoßigen Wohnbau ist derzeit ausgeschöpft und pausiert. Neue Fördermodelle des Bundes wurden für 2027 angekündigt.
Der Umstieg von einer fossilen Öl- oder Gasheizung auf eine klimafreundliche Pelletheizung wird aktuell von mehreren Bundesländern finanziell unterstützt. Förderhöhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die bisherige Bundesförderung für private Haushalte ist derzeit ausgeschöpft und pausiert. Neue Fördermodelle des Bundes sollen voraussichtlich 2027 starten.
Welche Kosten förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Neben der neuen Pelletheizung können je nach Förderrichtlinie beispielsweise auch Kosten für Montage, Planung sowie notwendige Komponenten des neuen Heizsystems berücksichtigt werden.
Bei einem Heizungstausch können außerdem Kosten für die Demontage und Entsorgung des alten Heizsystems relevant sein. Maßgeblich sind immer die Bestimmungen der jeweiligen Förderung.
Ja, eine Kombination mehrerer Förderungen kann möglich sein. Ob und in welcher Höhe Förderungen miteinander kombiniert werden dürfen, hängt jedoch von den jeweiligen Förderbestimmungen ab.
Unsere Verkaufsberater unterstützen Sie dabei.
Ein Pufferspeicher kann als Bestandteil des neuen Heizsystems grundsätzlich zu den Investitionskosten zählen. Ob die Kosten dafür tatsächlich förderfähig sind, hängt allerdings vom jeweiligen Förderprogramm und dessen Definition der förderfähigen Kosten ab. Es empfiehlt sich daher, die Förderfähigkeit vor der Einreichung zu prüfen.
Wenn Sie nach einer bereits erfolgten Förderzusage das geplante Heizsystem ändern möchten, sollten Sie die Änderung unbedingt vor der Umsetzung mit der zuständigen Förderstelle abstimmen.
Die Förderung wurde auf Basis des ursprünglich eingereichten Projekts beziehungsweise Heizsystems beantragt. Änderungen können daher Auswirkungen auf Förderfähigkeit oder Förderhöhe haben. Setzen Sie einen Systemwechsel erst um, wenn geklärt ist, ob die Förderzusage weiterhin gültig ist beziehungsweise angepasst werden muss.
Bei Fragen rund um die Förderung Ihrer Pelletheizung unterstützen Sie unsere Ansprechpartner und Partnerbetriebe. Gemeinsam können die für Ihr Heizprojekt relevanten Fördermöglichkeiten geprüft werden.
Mit dem ÖkoFEN Förderrechner können Sie außerdem schnell herausfinden, welche Förderungen für Ihr Bundesland und Ihren geplanten Heizungstausch infrage kommen.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Förderprogramm und Bundesland ab. Je nach Förderung können beispielsweise Angebote beziehungsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise, Angaben zum bestehenden und neuen Heizsystem sowie Nachweise zum Gebäude oder Hauptwohnsitz erforderlich sein.
Zusätzlich können je nach Förderprogramm weitere Dokumente verlangt werden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die konkreten Anforderungen und bewahren Sie Angebote, Rechnungen und Zahlungsbelege vollständig auf.
