Dem Heizen mit Pellets gehört die Zukunft!Förderungen für Pelletheizungen
in Österreich

Wie viel Förderung erhalten Sie für Ihre Pelletsheizung?

Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Um Ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, haben Bund, Länder und auch einige Gemeinden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Das Heizen mit nachhaltigen Heizsystemen ist jetzt so attraktiv wie nie!

Auch die Förderungen im Jahr 2024 sind so attraktiv wie nie! Mit dem ÖkoFEN Förderrechner erfahren Sie in Kürze, mit welcher Förderung Sie für Ihren Heizungstausch rechnen können!

 

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Erklärung Bundesförderung

Übersicht Förderungen
Bundesländer

Diese Fördersummen stehen für jene in Aussicht, die an den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletsheizung denken. 

18.000 € Bundes­förderung jeweilige Landes­förderung maximale Gesamt­fördersumme
Burgenland 3.500 € 21.500 €
Kärnten 6.000 € 24.400 €
Niederösterreich 0 € 18.000 €
Oberösterreich 2.900 € 20.900 €
Salzburg 5.000 € 23.000 €
Steiermark 2.500 € 20.500 €
Tirol 9.500 € 27.500 €
Vorarlberg 4.000 € 22.000 €
Wien 8.000 € 26.000 €

! NEU !
Förderanpassung für hochwasserbetroffene Privathaushalte

Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse 2024 und den damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen gibt es vereinfachte Förderbedingungen im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme für Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser. Die Registrierung für diese Sonderaktion ist bis 31.12.2024 notwendig.

Änderungen bei der Förderung "Raus aus Öl und Gas"

  • Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde ist notwendig
  • der Fernwärme-Vorrang sowie eine Energieberatung entfallen

Änderungen bei der Förderung "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme": 

  • Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde ist notwendig
  • der Fernwärme-Vorrang sowie das Mindestalter der Heizung entfallen
  • zusätzlicher Hochwasserzuschlag von 2.500 € und eine maximale Förderung von 7.500 €

Änderungen bei der Förderung - "Sauber heizen für Alle":

  • Projektumsetzung kann bereits vor Registrierung bzw. Energieberatung starten
  • Fernwärmevorrang entfällt

Förderflyer downloaden

 

Sie haben Fragen zur Hochwasser-Förderung?

Unsere ÖkoFEN Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter - einfach kontaktieren!

 

"Sauber Heizen für Alle" 2024

Zusätzlich zu den hohen Förderungen hat das Bundesministerium die Förderschiene "Sauber Heizen für Alle" ins Leben gerufen. Mit dieser Kampagne unterstützt das Bundesministerium einkommensschwache private Haushalte bei der Umstellung fossil betriebener Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizsysteme.

Alles zum Förderzuschuss

Unterstützt werden einkommensschwache private Haushalte in Österreich. Je nach Einkommenshöhe erfolgt eine Einteilung in Einkommensdezile. Haushalte, die in die untersten drei Dezile fallen, erhalten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern einen Zuschuss.

Berechtigt für eine Antragsstellung ist dabei der/die Gebäudeeigentümer:in eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches.

Gefördert wird der Tausch einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Alternative. Der Einbau der neuen Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Obergrenze der Fördersumme liegt bei maximal 35.893 € beim Umstieg auf eine Pelletheizung.

1. Check: Bekomme ich den Förderzuschuss?

Zu Beginn ist festzustellen, ob Sie in das unterste Einkommensdrittel fallen und somit einen Förderzuschuss erhalten.

2. Registrierung

Wenn Sie glauben für den Förderzuschuss in Frage zu kommen, können Sie sich unter www.sauber-heizen.at registrieren. Seit 01.01.2024 ist die Registrierung möglich, jedoch nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Spätestens am 31.12.2024 endet die Frist.

3. Durchführung einer Energieberatung

Nach der Prüfung Ihrer angegeben Daten erhalten Sie von der Landesförderungsstelle in Ihrem Bundesland eine Energieberatung (Erstberatung, Angebotseinholung, Antragsstellung zur Förderung).

4. Umsetzung des Heizungstausches

Im Zeitraum von 12 Monaten nach der Antragsstellung muss der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Installation der neuen Heizung durch einen Fachbetrieb/Installateur erfolgen.

5. Auszahlung

Nach der Umsetzung des Heizungstausches und der Rechnungslegung des Installateurs kann die Einreichung der Dokumente erfolgen. Nach der Prüfung erhalten Sie die Bundesförderung von der KPC und die Landesförderungen + Zuschuss von Ihrer Landesförderungsstelle.

 

1. Beratung & Registrierung

Ist Ihre Heizungsplanung und Energieberatung soweit abgeschlossen, registrieren Sie sich für die Bundesförderung. 

Aktuelle Befristung des Förderprogramms: 31.12.2025.

2. Heizungstausch

Nach Antragstellung haben Sie 12 Monate Zeit, um die alte Heizung abzubauen (und zu entsorgen) sowie die neue Heizung zu installieren und durch einen ÖkoFEN Servicetechniker in Betrieb nehmen zu lassen. 

3. Antragstellung

Ist der Heizungstausch absolviert und die Rechnung beglichen, reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein.

Nach Überprüfung und bei positivem Bescheid wird Ihnen die entsprechende Fördersumme ausbezahlt. 

Förderinformationen der Bundesländer

Jetzt: Individuelle, maximale Förderung berechnen

Mit dem Förderrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welcher Förderung für Ihren Heizungstausch Sie wirklich rechnen können. Berechnen Sie jetzt die tatsächlich Förderhöhe für Ihren Haushalt, in Ihrem Bundesland und für Ihr geplantes Heizprojekt. 

Die Förderungen reichen von durchschnittlich 75 % der Investitionskosten bis hin zu 100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte im Rahmen der "Sauber Heizen für Alle"-Förderung. 

Jetzt maximale Förderhöhe berechnen

Gasheizungsverbot

Die österreichische Regierung setzt mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket ein klares Zeichen für die Energiewende: Ab 2024 dürfen Gaskessel oder Gasanschlüsse in Neubauten nicht mehr als Hauptheizung installiert werden. Zudem ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes für Heizwärme vorgesehen. Ziel ist es, bis 2040 vollständig aus fossilem Gas für die Raumwärme auszusteigen.

Zum Gasheizungsverbot

Ölheizungsverbot

Seit dem 01.01.2020 ist der Einbau von Ölkesseln in Neubauten bereits gesetzlich verboten. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es derzeit noch kein generelles Verbot. Allerdings wird auf EU-Ebene bereits über strengere Vorgaben diskutiert, die bis 2025 oder spätestens 2035 den Einbau neuer Ölkessel bei Sanierungen erheblich erschweren könnten. 

Zum Ölheizungsverbot

Bundesförderung

"Raus aus Öl und Gas" Bonus ist wieder da!

  • Die Förderhöhe beträgt beim Heizungstausch bis zu 18.000 € - max. 75% der Investitionskosten
    Die "Raus aus Öl und Gas" Förderung kann um weitere 2.500 € Solarbonus ergänzt werden. Somit erhöht sich die maximale Förderhöhe, wenn beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine Pelletsheizung auch eine Solarwärme-Anlage errichtet wird.
  • Gefördert werden Tätigkeiten die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2023 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
  • Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden.
  • Registrierungen sind nur so lange möglich, wie Budgetmittel vorhanden sind. Weitere Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Informationsblatt „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024.

Registrierung "Raus aus Öl und Gas"

Landesförderungen der Bundesländer in Österreich

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen je Bundesland für Sie zusammengefasst:

  • Pelletheizungen
    In der Sanierung wird die Umstellung auf Holzheizungen mit 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 6.000 € je Gebäude gefördert.
  • Thermische Solaranlagen
    Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, betrieblich und öffentlich genutzter Schwimmbadheizung sowie Prozesswärme. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermietung), öffentliche Einrichtungen, Landwirte, Private (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie Vereine.
    Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Solaranlagen finden Sie hier: www.solarwaerme.at
  • Pelletheizungen
    Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses beim Tausch auf eine Pelletheizungen: 5.000 €.
  • Thermische Solaranlagen
    Mit dieser Aktion werden thermische Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung gefördert

Pelletheizungen

  • Neubauförderung
    Die Art und Höhe der Förderung hängt von 3 Aspekten ab dem Förderungskredit, dem Wohnbauscheck und einer möglichen Zusatzförderungen
  • Wohnhaussanierung
    6.500 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten) oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung
    des Bankkredites
    3.000 € Bonus klimafreundliches heizen (Austausch alter Heizungsanlagen auf fossiler Brennstoff basis)
    *Annahme: Umstellung kostet gesamt 26.000 €.

Förderungen für Wohngebäude

  • Pelletheizungen
    Neuanlage oder Erneuerung der Heizanlage wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Max. Förderbetrag bei Pelletheizungen:
    - 2.900 € bei Austausch eines fossilen Heizsystems

Förderungen für Betriebe

Pelletheizungen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.

Pelletheizungen 

Sonderförderaktion 2024: Beim Tausch der fossilen Heizung werden 30% der Investitionskosten gefördert, max. jedoch 3.500 €.

  • *500 € Bonus bei gleichzeitiger Errichtung einer PV-Anlage
  • *200 € Bonus bei gleichzeitiger Errichtung einer Solaranlage
  • *500 € Bonus bei gleichzeitiger Umstellung auf ein neues Niedertemperatursystem
  • Pelletheizungen
    Die Basisförderung beträgt: 2.000 €
    Für den Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas und Elektrodirektheizung) wird noch ein zusätzlicher Bonus von weiteren 2.000 € gewährt.
  • Thermische Solaranlagen
    Thermische Solaranlagen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. HIER sind die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt
  • Pelletheizungen

    Gefördert wird der Austausch einer fossilen Anlage (Kohle, Koks, Erdöl, Erdgas, Flüssiggas sowie Stromheizungen) auf eine automatisch beschickte Pelletheizung mit 30 % der zurechenbaren Investitionskosten, jedoch maximal 2.500 €.