Holzheizung erneuern & bis zu 7.500 € erhalten
Förderung für alle Zukunftsdenker:innen
Für alle zukunftsorientierten Denker, die bereits früh auf ökologisches Heizen mit Holz gesetzt haben und auch heute noch stetig Maßnahmen für mehr Energieeffizienz im eigenen Zuhause setzen, gibt es jetzt attraktive Fördermöglichkeiten für das Upgrade Ihres grünen Heizsystems.
Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf energieeffiziente Heizsysteme
Seit 01.07.2024 wird der Tausch einer veralteten, erneuerbaren Holzheizung, mit einem Mindestalter von 15 Jahren, gegen eine energieeffizientere Heizform, wie einen Fernwärmeanschluss, eine moderne Holz- oder Pelletsheizung, mit 5.000 € vom Bund gefördert. Eine finanzielle Unterstützung durch das jeweilige Bundesland kann die Fördersumme weiter erhöhen. Diese Landesförderungen variieren je nach Bundesland.
Einen zusätzlichen Solarbonus in Höhe von 2.500 €, gibt es für alle, die bereit sind auch in thermische Solarkollektoren zu investieren.
Wie hoch ist die Förderung wirklich?
Gefördert werden ausschließlich Tätigkeiten, die ab dem 01.07.2024 erbracht wurden.
Fördersumme für Erneuerung
Bei Austausch einer mind. 15 Jahre alten, ökologischen Holzheizung gegen ein modernes, grünes Heizsystem erhalten Anwärter:innen 5.000 € Bundesförderung, welche mit max. 30% der förderbaren Investitionskosten beschränkt sind. Zusätzlich können Landesförderungen in Anspruch genommen werden, welche je nach Bundesland variieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass das neue Heizsystem - Fern-/Nahwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung energieeffizienter arbeitet, als das bestehende System.
+ Solarbonus
Bei zusätzlicher Anschaffung von Solarkollektoren in Kombination mit dem Austausch des Heizungssystems erhalten Anwärter nochmal 2.500 € on top. Um einen Anspruch auf den Solarbonus zu erhalten, muss eine Fläche von mindestens 6 m2 installiert werden.
Ihre individuelle Fördersumme für einen Umstieg von grün, zu noch grünerer Wärme,
können Sie sich auch ganz einfach mit dem ÖkoFEN Förderrechner ermitteln:
Zum Förderrechner
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Um Anspruch auf die Bundesförderung zu erhalten, muss ein Förderantrag eingereicht werden. Die Antragsstellung ist mit einem Einreichverfahren von 2 einfachen Schritten zu erledigen.
Registrierungen für die Förderung sind nur so lange möglich, wie Fördermittel vorhanden sind.
Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_ern. Registrierungen können ab 01.07.2024 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Die Antragstellung für die Bundesförderung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Das neue Heizungssystem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.
Was benötige ich für eine Antragsstellung?
Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
- Alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems / die Installation der thermischen Solaranlage
- Meldezettel des/der Antragssteller:in (bzw. amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz); der/die Antragsteller:in muss nicht am Anlagenstandort angemeldet sein
Förderbeträge nach Bundesland
beim Umstieg von einer alten Holzheizung auf eine neue Pelletsheizung
Bundesland | Förderung |
---|---|
Burgenland | 2.100 € |
Kärnten | 3.000 € |
Niederösterreich | 0 € |
Oberösterreich | 1.400 € |
Salzburg | 5.000 € |
Steiermark | 2.475 € |
Tirol | 8.000 €* |
Vorarlberg | 2.000 € |
Wien | 8.000 € |
Was wird gefördert und was ist zu beachten?
Beim Tausch auf eine Pelletsheizung wird die Umstellung mit einem Einmalzuschuss im Ausmaß von 35 % der Investitionskosten bzw. mit max. 3.000 € je Wohnung gefördert.
Ablauf: Der Förderantrag ist vor Durchführung der Maßnahmen zu stellen. Mit der Durchführung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnen werden.
Voraussetzungen: Das geförderte Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses beim Tausch auf eine Pelletsheizung in der Höhe von 5.000 €. Die Förderung ist mit 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Ablauf: Die Antragstellung hat im Vorhinein zu erfolgen und ist ausschließlich elektronisch einzureichen: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Voraussetzungen: Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
5.000 €* als Einmalzuschuss für die Umstellung (25 % der förderbaren Kosten) oder optional: ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
3.000 € Bonus klimafreundliches heizen
*Annahme: Umstellung kostet gesamt 20.000 €.
Ablauf: Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformulars.
Voraussetzungen: Baubewilligung muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein. Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Auch die Errichtung von thermischen Solaranlagen ist förderfähig. Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Speicherinhalt. Detaillierte Infos sind HIER zu finden.
Die Umstellung wird mit max. 50 % der Investitionskosten gefördert. Bei der Erneuerung einer alten Holzheizung gibt es einen Förderbetrag in der Höhe von 1.400 €. Für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es einen Zuschlag von 5.000 €.
Ablauf: Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen online unter folgendem Link.
Voraussetzungen: Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen (EEI kleiner/gleich 0,23). Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Thermische Solaranlagen: Auch die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird gefördert. Ab einer Bruttokollektorfläche von 4 m² gibt es verschiedene Förderpauschalen. Detaillierte Infos zu dieser Förderung hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kesseltausch.htm
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von hocheffizienten alternativen Energiesystemen für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Förderhöhe beträgt 35 % der anerkannten förderbaren Kosten, jedoch max. 8.000 €.
Ablauf: Der Förderantrag sollte bereits vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden: https://www.wien.gv.at/formularserver2/user/formular.aspx?pid=f5d74cfb2be34cd78b644abc3434e6f2&pn=Bd690fb99ca33464f834f1717a6b3327b
Nach Abschluss der Umstellung ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Voraussetzungen: Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der anrechenbaren Kosten, wobei die Grundbeträge entsprechend begrenzt sind.
Für Pelletsheizungen gibt es einen Basisbetrag von 1.400 € plus Zuschläge:
Einbau eines Feinstaubfilters: 400 €
Brennwerttechnologie: 200 €
Heizwärmebedarf eines sanierten Objektes unter 12.600 kWh/a: 100 €
Ablauf: Die Antragstellung hat bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage zu erfolgen.
Per Mail post.a9-energie@bgld.gv.at oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Voraussetzungen: Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Thermische Solaranlagen:
Auch die Errichtung von thermischen Solaranlagen ist förderfähig.
Die Basisförderung beträgt 1.200 € und kann auf maximal 1.700 € erhöht werden.
Detaillierte Infos sind den Richtlinien zu entnehmen: https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/alternativenergieanlagen-foerderung/
Die Basisförderung beträgt: 2.000 € Die Förderung ist mit maximal 25% der förderfähigen Kosten begrenzt.
Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme (spätestens 6 Monate danach).
Voraussetzungen: Die betroffenen Gebäude müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen.
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. https://www.energieinstitut.at/foerderkompass/landes-und-bundesfoerderungen-fuer-private/foerderung-thermische-solaranlage
Eine neue Pelletsheizung kann im Zuge der „Kleinen Sanierung“ gefördert werden.
Die Umstellung wird mit max. 15 % der anerkannten Kosten gefördert.
Bei einer Biomasseheizung werden maximale Kosten von 16.500 € angenommen. Das heißt der maximale Förderbetrag beträgt: 2.475 €.
Ablauf: Die Förderabwicklung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen, innerhalb von 2 Jahren nach Rechnungsstellung. Der Antrag ist entweder online oder in Papierform zu stellen: https://egov.stmk.gv.at/eform/wb/start.do?wfjs_enabled=true&vid=2e747301a502cab0&wfjs_orig_req=%252Fstart.do%253Fgeneralid%253DBW-WF-KS%2526cancelurl%253Dhttp%253A%252F%252Fwww.e-government.steiermark.at%2526sendurl%253Dhttp%253A%252F%252Fwww.e-government.steiermark.at&txid=fb80d373efde3262d5009c475ccc4c156f04c5c5
Voraussetzungen: Das zu erneuernde Heizsystem muss ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen. Das förderbare Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt sein.
Förderfähig umsteigen auf energieeffizientere...
Wärmepumpe
Der Wechsel von einer veralteten Holzheizung zu einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe garantiert eine höhere Heizleistung, einen flüsterleisen, benutzerfreundlichen Betrieb und eine zusätzliche Kühlfunktion für Ihr Zuhause. Außerdem bedeutet ein Umstieg eine Investition in deutlich höhere Umweltstandards sowie ein zukunftssicheres Heizsystem.
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Warum sollten Sie jetzt Ihre grüne Heizung erneuern?
Nach einer Laufzeit von über 15 Jahren, nimmt die Leistungsfähigkeit Ihrer ökologischen Holzheizung stark ab. Resultierend daraus erhöht sich der Brennstoffverbrauch Ihrer Heizung und angemessene Effizienz- bzw. Umweltstandards sind nicht mehr gewährleistet. Durch das Aufrüsten auf ein modernes Sytem, wie energieeffizientere Wärmepumpe oder Pelletsheizung investieren Sie in die neuste Heizungstechnik mit höchster Rentabilität.
Innovative, grüne Heizsysteme heutzutage basieren auf den fortgeschrittenen Umweltauflagen Österreichs und emittieren im Vergleich zu älteren Heizanlagen kaum noch CO2 oder bedenkliche Mengen an Feinstaub. Mit einem Upgrade auf einen ZeroFlame-Pelletskessel mit minimalen Ausstoß von 0,2 mg/m3 oder der GreenFOX Wärmepumpe mit intelligenter CO2-Regelung, investieren Sie nicht nur in richtig grüne Wärme sondern einen Zukunftsvorsprung für Ihr Zuhause.
GreenFOX® - Die Luftwärmepumpe
Mit der neuen Wärmepumpe GreenFOX 9/14 schafft ÖkoFEN eine Weltneuheit: Dank dem einzigartigen, selbstentwickelten "GreenMode" ist es erstmals möglich, mit einer Wärmepumpe vorrangig auf grünen Strom zurückzugreifen und damit fast ganzjährig energie- und CO2-arm zu heizen.
ZeroFlame® Technologie
Mit der neuen ZeroFlame® Technologie erreicht ÖkoFEN Staubemissionen nahe dem Nullwert - und das ohne Filtertechnik. Durch die speziell ausgeklügelte Technik verschwindet die Flamme fast vollständig und reduziert die Feinstaub-Partikelemissionen auf ein Minimum.
Rundum Beratung & Unterstützung beim Umstieg
Ihr persönlicher ÖkoFEN Berater steht Ihnen gerne bei Fragen zur neuen Förderung zur Seite. Treten Sie jetzt in Kontakt mit dem ÖkoFEN Berater in Ihrer Nähe und sichern Sie sich gleich die Ressourcen für den Ausstausch Ihrer Heizung und Fördermittel. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt zu Ihrer neuen, grünen Heizung.
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*Annahme: Umstellung kostet gesamt 20.000 €