Förderinfo Kärnten

Landesförderung Kärnten und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung

WAS wird gefördert:

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Die Beheizung des gesamten Wohnobjektes muss ausschließlich auf Biomassebasis erfolgen.

 

WER wird gefördert:

Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN)

 

WIE wird gefördert:

Land Kärnten:

  • 6.000 € Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Heizöl, Gas und Allesbrenner)

Die Förderhöhe ist mit maximal 35% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

Bund:

  • 18.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner). Die Förderungssumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!

 

Tipp: "Sauber Heizen für Alle"-Förderung

Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alles zur "Sauber Heizen" Förderung

Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.

 

Abwicklung und Antragstellung der Förderung

Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!

 

  1. Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  2. Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) 
    Wird in Kärnten kostenlos von den gelisteten Unternehmen angeboten.

  3.  Registrierung für die Bundesförderung hier (ausschließlich online).
    Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert!

  4. Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen.
    Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur

  5. Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
    Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
    • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
    • Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
    • Meldezettel des Antragstellers
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (od. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

    Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
  6. Antragstellung der Landesförderung nach der Inbetriebnahme unter https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L98
    (online oder mittels Formular)

    Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Kärnten:
    • Förderungsantrag
    • Nachweis über Inanspruchnahme der Bundesförderung
    • Bestätigung der Baubehörde (im Förderungsantrag)
    • Detaillierte Rechnungen inklusive Zahlungsbelege
    • Entsorgungsbestätigung (im Förderungsantrag oder in der Rechnung)
    • Energieberatungsprotokoll der Vor-Ort-Energieberatung digital in der netEB-Datenbank (gültig bis 31.12.2025).

 

Förderübersicht als PDF herunterladen 

 

Vor Beginn der Umstellung ist es empfehlenswert Kontakt mit dem Rauchfangkehrer (ev. Kaminsanierung notwendig) und der Baubehörde (Genehmigung) aufzunehmen.

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