Förderinfo Wien
Landesförderung Wien und Bundesförderung für Privatpersonen beim Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung
WAS wird gefördert:
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Pelletsheizung im Privatbereich. Das neue Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen.
WER wird gefördert:
Natürliche u. juristische Personen (PRIVATPERSONEN), die den Hauptwohnsitz am Projektstandort haben.
WIE wird gefördert:
Bund
- 18.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner). Die Fördersumme ist mit maximal 75% der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt!
Land Wien
- 8.000 € bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner). Die Fördersumme ist mit maximal 35 % der förderbaren Kosten begrenzt.
Tipp: "Sauber heizen für Alle"-Förderung
Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderung.
Alles zur "Sauber Heizen" Förderung
Manche Gemeinden fördern Pelletsheizungen noch zusätzlich.
Abwicklung und Antragstellung der Förderung
Schritt für Schritt zur neuen Pelletsheizung!
- Beratung, Planung und Angebot durch ÖkoFEN Partnerinstallateur
- Energieberatung: (notwendig für die Bundesförderung) wird in Wien von den gelisteten Unternehmen angeboten
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/wissen/kontakte/ - Registrierung für die Bundesförderung: unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024
ausschließlich online. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit dem
persönlichen Link zur Antragstellung. Durch die Registrierung sind die Fördermittel für Ihre Heizung gesichert! - Neue Pelletsheizung bei ÖkoFEN-Partnerinstallateur bestellen.
Liefer- und Montagetermin festlegen! Umsetzung und Fertigstellung des Heizungstausches durch ÖkoFEN-Partnerinstallateur - Antragstellung der Landesförderung online unter https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung beim Land Wien:
• Grundbuchauszug (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung der Hauseigentümer (Mietwohnung)
• Angebot bzw. Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat
• Kamin(vor)befund
• Installationsanzeige
Bei Ölfeuerungsanlagen muss die Auflassung bei der Baupolizei gemeldet werden. - Antragstellung der Bundesförderung (mittels Zugangsdaten welche bei der Registrierung per Mail übermittelt wurden).
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls nur online durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung bei der KPC:
• Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
• Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über den Einbau der Heizanlage
• Meldezettel des Antragstellers
• Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (oder gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025.
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